Die Achslast erhöt sich ja beim H&R von den Originalen 935/1075 auf 965/1115.
Spielt das auch dann eine Rolle?
Die Gutachten beziehen sich ja meist auf den Serienzustand des Fahrzeugs.
Bei einer Rad- Reifenkombi die eingetragen werden muss ist das Sache des Prüfers
das Zusammenspiel der Komponenten zu beurteilen.
Aber so rein logisch dürfte er mit den Reifen keine Achslasterhöhung eintragen,
da es die Reifen ja gar nicht hergeben.