ich denke, an dieser Stelle sollte man sich auf die Informationen des ADAC verlassen können.
Irgendwie sieht das anders herum aus, also Umzug nach Österreich. ![]()
Meinen xi habe ich auch aus Österreich geholt, damals waren die Vorschriften aber noch ein wenig anders.
Ich dürfte aber damals schon nicht die deutsche Kurzzeitzulassung in Österreich benutzen.
Das wurde mir auch bei Ausgabe der Kurzzeitzulassung extra noch einmal gesagt.
Der Händler fuhr dann mit österreichischem Werkstattkennzeichen (die blauen Schilder) bis zu Grenze,
dort montierte ich dann die deutschen Schilder.
Heutzutage bekommt man ohne einer deutschen HU nicht mal mehr ein Kurzzeitkennzeichen.
Das Überführen auf eigener Achse ist also nur mehr mit österreichischen Schildern möglich.
Da Lob ich mir doch die tolle EU und ihre Vereinfachungen für die Bevölkerung
In Deutschland muss man dann als erstes mal zum TÜV oder DEKRA um eine deutsche HU durchführen zu lassen
und die Konformität mit unseren Zulassungsvorschriften bescheinigen zu lassen.
Eine EU-Übereinstimmungserklärung war dazu nicht notwendig, eine Kopie der österreichischen Papiere war aber hilfreich.
Dann natürlich zur Zulassungsstelle, die wollte in meinem Fall auch den Kaufvertrag sehen, Einfuhrzoll wird aber nicht fällig.