Diese letzte Aussage dürfte juristisch ziemlich belanglos sein, sofern die Angaben im Kaufvertrag: Rost, Auspuff undicht, bla bla bla, weitere Mängel nicht auszuschließen! Daher Verkauf als Bastler/Schlachtfahrzeug ohne Rücknahme und Gewährleistung!, tatsächlich gemacht wurden.
Perfekt wäre noch gewesen:
Ich schliesse jede Sachmangelhaftung aus! <<<----Ja, darf man als privat Person.
Aber auch nicht wichtig, wenn deine Angaben die du hier gemacht hast, stimmen.
Edit: Aber lange Rede gar kein Sinn, ne juristisch sichere Beratung kann dir hier das Forum nicht liefern, nur Ansichten/Meinungen. Dafür musst du zum Anwalt.