Habe mir etwas Tests und Preise angeschaut und der Nexen Winguard passt gut für mich was Preis/Leistung angeht. Den hat doch bestimmt schon jemand drauf oder? Da würden mich Erfahrungen interessieren, speziell auf längere Zeit.
Beiträge von mnaglo
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Heute wäre die neu Lagerung der Hinterachse angestanden. Hab mich ans Werk gemacht, auspuff runter, diff geleert, bleche weg etc.
Werde das ganze aber aktuell nicht machen, weil es (nach meiner Einschätzung) absolut noch nicht notwendig ist. Mit ausnahme eines einzelnen Lagers sehen alle noch verdammt frisch aus und sind weder rissig noch hart, da wurde also entweder schonmal was gemacht, oder ich hab einfach Glück.
Lediglich die Radlager werde ich nun in angriff nehmen und die Handbremse erneuern, sowie das diff wieder befüllen. Ich seh sonst einfach keinen Handlungsbedarf
Laut Bild ist das Lager von 2003, demnach das erste.
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Eine Seite kann ich dir anbieten, die zweite war leider komplett kaputt. Ist halt schon etwas bearbeitet.
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Ich habe sie nur wegen der Gasanlage drin. Je schneller der Motor heiß, desto früher wird auf Gas gefahren. Das spart Geld.
Damals hatte ich dann auch verglichen ob es einen Effekt hat. Leider hatte es kaum einen Unterschied gemacht wann die Gasanlage zuschaltet, ergo wann der Motor Temperatur x erreicht. Vielleicht ein klein wenig. Deutlich mehr bringt es die Heizung/Lüftung auf ein Minimum zu stellen.
Einen positiven Effekt hat es beim M54 aber auf die KGE und die Schläuche sowie den Ventildeckel! Der Bereich wird weniger direkt von kalter Luft angeblasen. Es bildet sich weniger und erst später Schleim. Daher mache ich sie heute noch immer rein.
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Ich hatte einfach die 0815 Dinger etwas mit dem Dremel bearbeitet bis es gepasst hat.
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Das klingt für mich ein bisschen neidisch und engherzig. Kann die Reaktion nicht nachvollziehen. Im Endeffekt müssen wir nämlich alle froh sein, dass unsere Autos offiziell nicht als letzter Schrott behandelt und gesehen werden...
Es sei denn, du arbeitest in der Versicherungsbranche...
Wäre auch egal, legen die Kosten halt auf die Kunden um
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Und lustig dahingehend - an dem TE-Wagen ist jetzt eine 20 Jahre alte Stoßstange vorhanden - Abnutzung, Parkrempler, etc. sind bei 150tkm wohl eher die Regel als die Ausnahme - Wieso ist dann eine niegelnagelneue als Anspruch möglich?
Ich möchte bitte keine forumstypischen Grundsatzdiskussionen auslösen sondern einfach nur mal Denkanstöße geben. Der aktuelle Fall bietet sich dazu ja an. Jeder hat dazu sicherlich seine Meinung und keine ist richtig oder falsch.
So wie es aussieht haben der TE und die anderen beschrieben Fälle doch noch Glück gehabt und die Regelungen funktionieren. Ob das in 5 Jahren auch noch so funktioniert? Wieder ein Grund mehr den Wagen stehen zu lassen und das Fahrzeugleben als Trailerqueen fortzusetzen - stelle mir gerade en HU-Prüfer vor, wenn ich mit dem Coupe auf nem Hänger huckepack ankomme und ihn auf den Bremsenprüfstand schiebe
Das ist auch erklärbar. Wie schon erwähnt wurde ist ein Unfallwagen schlichtweg weniger Wert, darüber brauchen wir uns nicht streiten. Bei neueren Fahrzeugen wird im Gutachten ein Wertverlust durch den Unfall festgelegt. Bei älteren Wagen sagt man die Neuteile der Reparatur heben den Wertverlust durch den Unfall auf. Klingt auch logisch, denn wie du schon sagt, war vorher ein Bauteil das bereits gelebt hat an dem Fahrzeug und nachher ist ein neues dran mit in der Regel makellosen Lack. Das gibt eine gewisse Steigerung des Wertes.
Wenn Teile nicht mehr Lieferbar sind bekommst du das Geld ausgezahlt und darfst dir selbst eine Alternative suchen. Das hatte ich vor einigen Jahren als ich einen Schaden an einem anderen BMW hatte. Älteres Modell und eine Felge war kaputt. Diese war nicht mehr lieferbar bei BMW. Als Folge musste ich vier neue Felgen bezahlt bekommen. In meinem Fall habe ich dann 4x den Preis der nicht mehr lieferbaren Felge bekommen. War dann für eine Felge der BMW übliche Preis von ca. 400€. Letztendlich war mir dann überlassen ob ich die Felgen aufarbeiten lasse oder mit gebrauchte kaufe und diese mit dem Geld aufarbeiten lassen, (was ich letztendlich auch getan habe).
Am besten mit einem Gutachter unterhalten, der kann dir alles erklären. Es gibt natürlich für fast alles eine Regelung. Im Falle das jemand das Geld einsackt und nichts macht ist der Schaden dann aber auch registriert. Sollte nochmal ein Unfall mit dem Wagen sein wird der Vorschaden mit einbezogen und dann gibt es eventuell, oder eher sogar sicher, kein Geld mehr! Daher ist es auch wichtig als Selbstreparateur eine abschließende Reparaturbescheinigung anzufordern.
Ich fahre derweil meinen Wagen und genieße ihn
Falk das siehst du natürlich richtig. Mein Hinweis auf die 3 Schäden und die 4K€ bezog sich ausschließlich auf die Mitmenschen, die das eben nicht selbst reparieren und wirklich nur die Kohle einsacken. In Berlin gab es einen Fall, dass jemand damit sein Geld verdient hat - 23 Versicherungsfälle bis es dann mal auffielDas ist dann aber auch eher Versicherungsbetrug mit gestellten Unfällen. Eine ganz andere Geschichte.
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Ebenso ein interessanter Punkt. Bei der fiktiven Abrechnung kann der geschädigte letztendlich selbst entscheiden was er macht. Fährt er mit der beschädigten Karre weiter, darf er das. Dafür ist das Auto weniger Wert und als Ausgleich hat er das Geld bekommen. An sich nichts verwerfliches.
Will er es selbst reparieren hat er dann aber Pech wenn mehr Kosten aufkommen. Das ist einfach das Risiko einer Eigenreparatur. Es zahlt einem dann auch niemand den Mehraufwand wie @bmwlenker schreibt. Wenn im Gutachten steht es sind 5 Arbeitsstunden veranschlagt und man selbst braucht 10 Stunden, ist das persönliches Pech. Dauert die Instandsetzung des Blechs doch länger (da aufwändiger), ebenso Pech. Eine Werkstatt könnte noch Mehrkosten geltend machen.
Baue ich jetzt eine gebrauchte gute Stoßstange anstatt einer Neuen an und hab Geld gespart, ja das geht. Aber gesetzlich ist nunmal ein Anspruch auf Neuteile. Der Fehler liegt dann nicht bei den Geschädigten, sondern dann müsste man eine Gesetzesänderung anstreben um dem entgegenzuwirken.
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@M54B25 Deine Beobachtung ist richtig, keine Frage. Aber genau so wirds gemacht. Der Gutachter nutzt dabei ein Tool welches vergleichbare Inserate aufgrund der Eingaben raus filtert. Dort spielt die Laufleistung +- x km und die Ausstattung eine Rolle. Dann werden Vergleichsangebote herbeigezogen, in meinem Fall 3 Kategorien. Eine Kategorie betrifft deutlich günstigere Inserate, eine Kategorie betrifft sehr teure Inserate und eine Kategorie betrifft dann Inserate die preislich dazwischen liegen. Daraus wird dann ein Schnitt berechnet zur Preisfindung. Den Ausdruck aller Vergleichsinserate habe ich mit dem Gutachten auch bekommen.
Die billigen waren natürlich ranzig, die teuren sehr gepflegte Liebhaberwagen und die mittelpreisigen waren Durchschnittswagen. So, da kommt man dann je nach Randbedingungen vielleicht auf 5k plus dann folgend die wertverbessernden Faktoren (nachweisbare Reparaturen, Teilrestaurationen, Zustand etc. pp) und bei mir noch die LPG Anlage. Schwupps bist du deutlich über 8k€.
Und ja, es hilft tatsächlich wenn teilweise vergleichbare Fahrzeuge zu mondpreisen inseriert werden, auch diese zählen zur Preisfindung. Solange es nicht nur ein Ausreißer ist und es noch 2-3 andere in diesem Mondpreissegment gibt.
Letztendlich ist es doch so: Dem geschädigten soll kein wirtschaftlicher Nachteil durch den unverschuldeten Unfall entstehen. Was hilft eine Schwacke bewertung wenn es real auf dem Markt für den Preis nicht die Möglichkeit gibt ein vergleichbares Kfz zu kaufen? Nichts... Daher kommt dann bei alten und/oder speziellen Fahrzeugen ein Marktvergleich dazu. Ab wann Schwacke nicht mehr genutzt wird liegt wohl am Alter und dann noch speziell am Fahrzeug und der Marktverfügbarkeit. So ist es real bei mir passiert, da könnt ihr euch den Rest jetzt schön reden wie ihr wollt
Es zählt auch nicht was hier manch ein User zahlen würde für ein Angebot. Es gibt teilweise Leute die dann auch 10k für einen mittelmäßigen e46 ausgeben, weil sie ihn einfach haben wollen und vom Händler mit Garantie. War der Kauf zu teuer? Sicherlich... Trotzdem kommen solche Verkäufe zustande.
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Hab jetzt nicht alles gelesen und nur beiläufig, aber ich hatte ebenso einen Schaden am Auto und das ging über die gegnerische Haftpflicht und einen Gutachter. Bei dem Fahrzeugalter wird nicht mehr nach Schwacke abgerechnet. Der Gutachter zieht dazu ähnliche Fahrzeuge auf dem Markt herbei und vergleicht die Preise. Zusätzlich wurden bei mir dokumentierte werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen berücksichtigt. In meinem Fall war das die revidierte Hinterachse sowie die Gasanlage. Da kommt man dann bei einer alten Gurke immernoch über 8k € Wiederbeschaffungswert. Sollte z.B. kein Fahrzeug mit Gasanlage am Markt verfügbar sein (vergleichbar), wird der Wert bestimmt plus den Aufschlag den eine Umrüstung beim Fachbetrieb kosten würde (also ~2,5k €).
Damit hier etwas realer Fakt ins Halbwissen kommt.
Kleiner Nachtrag: Da hilft es schon etwas selteneres zu haben, weil es dann kaum vergleichbares auf dem mittlerweile eh dünnen e46 Markt gibt.