ich erinnere mich schwach, aber war die geldzahlung nicht als Strafe für eine Ordnungswidrigkeit anzusehen?
Es war auf jeden Fall keine Bezahlung einer Dienstleistung!
Umdenken - ein Umdenken ist erforderlich! Der deutsche Verwaltungsapparart sollte einfach kundenfreundlicher werden. Da ist jeder Kontakt mit dem Bürger (=Kunde) eine Dienstleistung, egal ob Strafe, Geldeintreibung, Bau-Sondergenehmigung oder Steuerrückzahlung - da muss ein wenig mehr Kundenbezug und Kundenorientierung her!
P.S.: 20€ sind ein Verwarnungsgeld nach §41 StVO in Verbindung mit §49 und §24StVG, der liebe Kollege verwarnt einen in dem Brief und möchte dafür Geld haben - ich würde ja kostenlos verwarenen ![]()
Die Polizei muss sich endlich mal der Internetkonkurrenz stellen,
sonst können die bald zu machen.
Da die Brandenburger Polizei das eh schon als Portallösung haben, sollte ja auch eine Schnittstelle zu Poster-XXL (oder andere Anbieter) kein Problem sein. Einfach einen PayPal Button reinnehmen, eine Weiterleitungsoption auf den Poster-Anbieter - der nach Bezahlung gleich das Bild und die Versandadresse transferiert bekommt und zack drei Tage später haste ein schönes DIN-A(0|1|2|3) Poster zu Hause inkl. Speedometeranzeige und GPS-Koordinaten. DAS wäre ein Service ![]()