Da er frischen Tüv hat mit übelsten Mängeln, wende dich doch mal an diesen.
Hatten wir vor kurzem hier schonmal irgendwo.
Genau das hatten wir in diesen Thread - da ist der Kollege direkt auf die Prüfgesellschaft zugegangen aber auf den Vorgesetzten bzw. die übergeordnete Instanz - also nicht direkt zum Prüfer der die HU gemacht hat!!!
Danke, war ja schon beim Anwalt, aber er sagte "keine Chance, da im Kaufvertrag Bastlerfahrzeug steht"
Denn da ist es unerheblich ob Bastler oder nicht - die HU ist eine staatlich überwachte Prüfaufgabe mit ganz genauen Kriterien und wenn der Wagen die Plakette hat, musst Du dich als Käufer darauf verlasen können, das der Wagen die nächsten 2 Jahre fahren wird.
Mit Verlaub gesagt, scheint dann Dein Anwalt kein guter zu sein - wenn der Wagen mit neuer HU angeboten (steht die HU im Vertrag drinne oder in der Anzeige? - notfalls aus dem Google Cache die Seite wiederherstellen lassen) und diese HU jedoch erschlichen wurde, liegt ein erheblicher Mangel vor der Dich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt - auch die Bastlerangabe ist dabei unerheblich.
Am viel versprechenstend wäre allerdings die Sache über die TÜV-Prüfergesellschaft zu regeln - die wollen keine benannten schwarzen Schafe bei sich haben - ist ja auch immer für die Medien ein gefundenes Fressen. Deshalb wende Dich an die übergeordnete Instanz der Prüfgesellschaft schildere den Fall und bitte die die Prüfung zu wiederholen. Wenn Deine Schilderungen zutreffen und der Wagen keine HU bekommt, dürften die das sogar kostenfrei machen und Du kannst Deinem (einem anderen?) Anwalt mal neue Fakten präsentieren - lass Dich da auf keine Diskussion wegen "Bastlerfahrzeug" ein - die frische HU ist hier deine einzige Chance!
Ich drücke schon mal die Daumen!