Hinweise
Hinweise gelten nicht als Mängel. In den HU-Bericht können auch Hinweise auf sich abzeichnende Mängel durch Verschleiß,
Korrosion oder andere Umstände an den Fahrzeughalter aufgenommen werden.
Geringer Mangel
Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist.
Die festgestellten Mängel müssen vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.
Wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch den Prüfingenieur
ohne Nachprüfung möglich.
Aber: es besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.
Erheblicher Mangel
Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere "erhebliche Mängel" aufweist, darf der Prüfingenieur keine Prüfplakette zuteilen.
Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist.
Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängeln ist deshalb zwingend erforderlich.
Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, d.h. unter 1,6 mm bei Pkw.