Naja was mit dem Hinweis auf "Kein Einbau durch Laien" vermutlich bezweckt wird ist aus dem B2C ein B2B zu machen und somit keine Gewährleistung aus dem Konsumentenrecht geben zu müssen …
Grüße
Sven
Leebmann24 ist aber nun mal einen Vertrag mit dem Endkunden/Privatperson oder wie auch immer eingegangen.
Oder haben die vorab ausdrücklich abgefragt, ob der Käufer eine Privatperson ohne einer Berechtigung des Einbaus ist?
Die AGBˋs klären vielleicht die Sachlage auf.