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Gibt dann eben sowohl beim TÜV als auch bei der Rennleitung solche und solche. Ich kanns durchaus verstehens wenns bemängelt wird, weil die Blendwirkung in meinen Augen nicht unerheblich ist, aber das brauchen wir nicht auszudiskutieren, da hat vmtl. jeder seine eigene meinung.
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Ganz streng genommen bleibt das Fernlicht als Tagfahrlicht ohne Zulassung, eben wegen der fehlenden Kennzeichnung "RL" auf den Gläser. Egal wie gut es ist 
Wer aber ein bisschen weniger schlechtes Gewissen wegen der Blendwirkung haben will, kann auch ein neues Parameter einfügen, statt bloß aus den Vorhandenen auszuwählen. Damit kann man dann noch mehr dimmen, bis das Fernlicht nicht stärker als das Standlicht leuchtet.
Ich bin damit gut durch die HU gekommen. Nächsten Monat bin ich wieder fällig (GTÜ) und kann dann erzählen wie es gelaufen ist
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(und klar: mir ist es bewusst, dass HU Plakette heißt noch lange nicht "gesetzeskonform" zu sein...
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Übrigens:
neuerdings fährt mir jeden Tag ein Mädchen im schwarzen Cabrio mit DRL_Fernlicht entgegen. Falls du mitliest: Mädel, du blendest!!! 
