Hallo,
Ich werde in den nächsten Wochen mal zum Tüver meines Vertrauens gehen und ihn da mal ein wenig bequatschen.
Eintragung wird er leider nicht machen können, da er keine Einzelabnahmen machen darf....
Jetzt weiss ich natürlich nicht wie es in 2 Jahren aussieht.
Wenn er damit Leben könnte und mich durch lässt und dann den Standort wechselt stehe ich wieder vor dem driss ![]()
Die Nebelscheinwerfer werden in meiner jetzigen Einstellung als Tagfahrlicht genutzt, sind ab Zündstellung 2 eingeschaltet und schalten sich aus, sobald das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet wird.
Eig. sollte es da keine Hindernisse geben aber im Notfall werde ich diese Funktion vor dem Tüv deaktiviert.
Das gedimmte Fernlicht sieht fast aus als wären es die originalen Standlichtbirnen. Es ist halt nur ein wenig heller ![]()
Das alles sind ja vom E46 "gesperrte" Funktionen, die einfach nur Frei geschaltet werden.
Wie schon erwähnt fährt vorallem Volvo schon seid jahren damit rum nur unser BMW darf es wahrscheinlich nicht ![]()