Als TÜV MItarbeiter gebe ich nun auch mal meinen Senf dazu:
Es ist richtig, dass die Styling 32 in 18Zoll lt. orig. BMW Räderkatalog, den wir auch an allen TÜV Stationen haben,
frei gegeben sind.
Aber: vorerst ist ausschlaggebend, was explizit in der ABE/EG-Typgenehmigung des in frage kommenden Fahrzeuges hinterlegt ist. Und es gibt eben etliche e46, in denen die 18 Zoll Räder nicht in der ABE mit enthalten sind. Somit ist eine Vorführung und anschließendem Eintrag im Fahrzeugschein unumgänglich.
Schau nach, ob Du noch den orig. alten Kfz-Brief hast. Da standen die Reifengrößen unter Ziffer 20 bis 23; ferner noch unter Bemerkungen Ziffer 33.
Auch wenn es seit 2005 die neuen Fahrzeugpapiere gibt, das was im alten Brief stand/steht, ist nach wie vor gültig. Wenn die 18 Zöller da drin stehen, ist alles gut. Wenn nicht, musst Du sie beim TÜV eintragen lassen.
Solltest Du den alten Kfz-Brief nicht mehr haben, fahr zu einer TÜV Station, dort kann man in die ABE/EG reinsehen und Dir einen Ausdruck machen.
Es gibt e46, da sind z.B. 3 verschiedene Rad-/Reifenkombinationen hinterlegt, beim nächsten e46 sind es fünf; hing damals von BMW, welche/wieviele Prüfungen die beim Kraftfahrtbundesamt in Fllensburg gemacht haben, wenn ein Fahrzeug auf den Markt gebracht werden sollte.
Ist übrigens bei anderen Fahrzeugherstellern auch so.
Bei Fragen schick mir PN.
Ggfs. kannst mir auch aus Deinem Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I) mal die Typschlüsselnr. zu 2.2 (6-7stellig) schicken