Sehr schade. Lasse mich gerne von Leuten mit mehr Ahnung belehren. Deshalb hab ich ja überhaupt gefragt Xd.
War nur der Einschätzung, dass solange es den gesetzlich vorgeschrieben Regelungen für die Beleuchtung entspricht und einzeln eingetragen wird auch vieles möglich ist.
Klar mit Typ geneigten teilen ist es schnell und einfach und auf der anderen Seite des Spektrums sind bei größeren Custom Teilen die notwendigen crash Tests astronomisch.
Aber ich bin der Meinung etwas das den Vorgaben (2 Fernlicht, 2 Abblendlicht, 2 blinker, Standlicht..., auf Höhen x-y) entspricht und nicht blendet kann man abnehmen lassen. (Neue Scheinwerfer für Neuwagen werden ja auch nach ihrem Design abgenommen und die sind ja heutzutage auch schon sehr hell, blendend und die Auflagen am dehnen). Die Frage ist ob man sich die Mühe macht und das bezahlen will.