Nur weil dir das ein Hinterhofprüfer einträgt ists noch nicht rechtens.
So ein US Standlicht ist im Grunde nur erlaubt, wenns original verbaut war.
Standlichter/Begrenzungsleuchten nach vorne müssen weiß sein. Ist in der stvzo so vorgeschrieben, von daher kriegst du das zwar mit Glück eingetragen, es ist aber immernoch nicht erlaubt. Wenn du also damit rumfahren willst, dann spar dir das Geld fürs eintragen und zahle eventuell anfallendes Bußgeld. In der Probezeit würd ich so aber nicht rumfahren, wenn einer wirklich schlechte Laune hat, dann sagt er du fährst ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Da du an der Beleuchtungsanlage rumgefummelt hast ist diese ja erlischt. -> 3 Punkte -> Nachschulung
Das schlimmste was passieren kann ist, das du nen kleines Kind anfährst welches dachte du blinkst und deswegen vor dir über die Straße geht. Bei anderen Autos idr nicht schlimm, da der Blinker alleine kein Grund zur Unvorsicht ist. Ein Kind wirst du aber nicht Haftbar kriegen und du bleibst auf deinem Schaden sitzen. Obs dich seelisch kratzen würde weiß ich nicht, von daher machs mit dir aus
Radfahrer und Fußgänger könnten ähnlich problematisch sein, weiß ich aber nicht genau. Deine Versicherung wird aber mit Sicherheit versuchen Kaskoschäden abzuwenden. Bei manchen Versicherungen muss man solche Änderungen auch angeben.Obs das Wert ist? Wozu braucht man eigentlich weiße Blinker, wenn sie eh die ganze Zeit orange leuchten?
Servus,
des geschriebene und von mir in rot hervorgehobene halte ich für sehr weit hergeholt, denn BMW hat seit Ende der 90er Jahre die Blinker als Notfunktion für ein defektes Standlicht/Abblendlicht programmiert (lies mal Dein Handbuch, oder drehe mal eine Standlichtbirne aus Deinen Scheinwerfer aus und warte ein paar sek. auf des was dann passiert)des gleiche gilt für ein ausfallendes Rücklicht, dort wird dann des Bremslicht als ersatz auf 5W gedimmt und mir fährt auch keiner drauf weil er denkt ich bremse!
Gruss Straubinger