Soweit ich weis gilt ,,eine Freundin" nicht als eheähnlich...sonst sage ich demnächst auch, ich bin schwul und mein Mitbewohner ist mein Freund!
Erst denken (bzw. informieren) und dann posten.......
Wenn du und dein schwuler Freund in einer WG wohnen und ihr einen Fernseher
habt, dann bezahlt auch nur einer von euch dafür und nicht ihr beide, basta ![]()
Du musst selbst wenn im elterlichen Haushalt lebst und Einkommen hast für dein TV blechen!
Falsch, das musst du nur wenn du auch einen eigenen Fernseher besitzt!
Wenn es nur den Fernseher deiner Eltern gibt und du selbigen mitbenutzt,
dann bezahlst du dafür auch keine Gebühren da dies deine Eltern schon getan haben ![]()
Du bezahlst in einer Gemeinschaft z.B: pro Fernsehr, da sich die beiden aber einen
Fernseher teilen ist er bereits über ihn bezahlt und Sie muss nichts anmelden (wäre
ja sonst doppelt gezahlt). Durch das anmelden des Fernsehers bezahlt er eh schon
den höchsten Satz und damit ist Radio, Internet und sein Autoradio erledigt
Da seine Freundin seinen PC und damit seinen Internetanschluß ebenfalls mitbenutzt
(und logischerweise keinen eigenen Inet-Anschluß hat) ist dies damit auch hinnfällig ![]()
@TE:
Da ihr einen Fernseher habt und du bereits alles bezahlst, ist deine Freundin von der
Zahlung befreit. Einzig das Radio in Ihrem Wagen müsste sie separat anmelden, da der
Wagen aber über Oma angemeldet ist, ist dies bereits über deren GEZ-Gebühr abgegolten ![]()
Also ganz locker bleiben, du bezahlst weiter deine ca. 50€ alle 3 Monate und gut ist´s ![]()
Wenn Ihr mehrere Fernseher habt, ist das auch kein Thema denn die GEZ-Beamten haben
keinerlei Zugangsberechtigung für deine Wohnung, demzufolge werden die auch niemals
erfahren wie viele Fernseher ihr habt und wie lange die schon da stehen ![]()
Im Notfall wurde der erst am Vortag aufgebaut...... ![]()