Welche Kabel am Fensterheber du genau abgreifen musst,
kann ich dir leider nicht mehr aus dem Kopf heraus sagen,
aber ein Schlatplan würde helfen.......
Du hast post.....
(Vieleicht wirst du da ja fündig)
Welche Kabel am Fensterheber du genau abgreifen musst,
kann ich dir leider nicht mehr aus dem Kopf heraus sagen,
aber ein Schlatplan würde helfen.......
Du hast post.....
(Vieleicht wirst du da ja fündig)
RRrrRR, das neue Lenkrad schaut schon a bissel geil aus
Vor allem des perforierte Leder und die Rot/Blauen Nähte sind
Bombe.
Nur der Doppelsteg nach unten passt nicht so ganz, da wäre der
Breite Steg des M-Lenkrades schon schöner.... Aber egal, es schaut
Top aus ![]()
by the way:
Die Innenausstattung bzw. deren Farbe ist ein absoluter Traum ![]()
Dann pass mal gut auf dein Schätzchen auf und ich wünsche dir
noch viele schöne gemeinsame Kilometer ![]()
Na den beleuchtetetn Schlatknauf bekommt man auch
von BMW zum Nachrüsten. Zu diesem Zwecke gibt es ein
Adapterkabel mit welchem man den Schlatknauf problemlos,
sauber und ohne Lüsteklemmen, Stromdieben usw. verbauen
kann.......
Mach doch mal bitte ein Foto von dem Gegenstück im Schloßträger. Würde mich wundern wenn da nicht was verschlissen ist.
So schauts aus, der steht ja nicht Grundlos weiter raus als normal ![]()
Warum hast du dir den nicht das OEM-Adapterkabel
für den Schaltknauf geholt ![]()
Noch einfacher kann man den doch garnicht anschließen ![]()
Zum Testen wäre ein Multimeter schon optimal, aber
ein Netzteil oder ähnliches wäre genauso gut ![]()
Mmh, die ersten Verdächtigen wären wohl die beiden Koppelstangen
sowie die beiden Stützlager. Kosten nicht die Welt und quittieren eh
früher oder später ihren Dienst.
Ansonsten mal die ganzen Hitzeschutzbleche kontrollieren ob da etwas
locker sitzt. Die gesamte Abgasanlage ebenso checken ob da noch alles
i.O. ist und richtig in den Haltern sitzt.
Wenn da auch nix zu finden ist, dann nehm dir mal die Handbremse vor.
Bei mir hatte sich damals ein Reibbelag von der Trägerplatte gelöst. Der ist
dann da auf Wanderschaft gegangen und hat dabei die üblen Geräusche verursacht.
Nach dem tausch der Beläge war dann alles wieder i.O. ![]()
Mmh, als ich das letzte mal beim Neco im Auto gesessen habe,
da hat es da aber nach BigMac und McRib gerochen.......
Mmh, ob die McDonalds-Tüte auf meinem Schoß daran schuld war...... ![]()
![]()
Mein 320 (M54) hat sich mit dem 5W30 mal gerne bis zu
1l/2000Km weggezogen ![]()
Nach dem umölen auf das 10W60 gönnt er sich "nur" noch
ca. 1l/8000Km und damit kann ich gut leben ![]()
Zum Thema Öl mitbringen in die Werkstatt:
Es wird zwar i.d.R. nicht gerne gesehen, da die Werkstätten
ja nicht nur an der arbeit sondern auch an den Ersatzteilen
sowie Betriebsflüssigkeiten verdienen, aber dennoch wird es
meistens geduldet wenn man sein eigenes Öl mitbringt. Denn
lieber nur an der arbeit etwas verdienen als nix verdienen da
der Kunde aufgrund der eigenen unflexibilität woanders hingeht ![]()
Richtig, die Polizei ist bei Straftaten dazu verpflichtet
eine sofortige Beweissicherung durchzuführen
Und laut §142 StGB ist die Fahrerflucht eine Straftat ![]()
![]()
![]()
Ich zitiere mal den Gesetzestext.... Am interessantesten ist hierbei
Absatz 1:
ZitatAlles anzeigen§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) besagt:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder2. berechtigt oder entschuldigtvom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Vor allem da der vermeintliche Unfallgegner ja alles leugnet.
E bzw. Sie hätte trotzddm warten müssen und dir Ihre personalien
und Versicherungsdaten geben müssen zur klärung des Sachverhaltes
I.d.R. wird der Wagen inkl. der Beschädigungen ausgemessen
und verglichen ob der Schaden überhaupt durch den Unfallgegner
verursacht werden konnte. Dazu muss die Polizei jedoch die Beweise
direkt von deinem Fahrzeug sowie dem des Gegners sichern.
Ich würde nochmals auf der Dienststelle vorstellig werden und darauf
bestehen das die Kollegen in Grün (oder Blau) sich gefälligst darum kümmern
denn es besteht ja der dringende Verdacht das die Beweise, zu deinem
Nachteil, vernichtet werden könnten, was zwangsläufig bedeutet das du
auf deinem Schaden sitzen bleibst.
Falls sich der Kollege weigert dann sofort die Dienstnummer geben lassen
und ab zum Anwalt.
Zum Thema Gutachter.......
Wieso einen Gutachter belästigen
Als erstes mal ab zum
und einen KV erstellen lassen. Der geht dann bei
Bedarf an die Versicherung und die werden dann je nach Schadenshöhe usw.
selbst einen Gutachter vorbei schicken. Wenn der dann irgendwelche nicht
nachvollziehbaren Sachen anführt, dann könnte man über einen Gutachter
nachdenken....... wobei bei Unstimmigkeiten vor Gericht eh ein Staatlich
anerkannter und unparteiischer Gutachter eingeschaltet wird.
Also generell für dich: Erstmal ab zu den Grünen und dampf machen....... die
sollen gefälligst ihrer arbeit nach gehen denn dafür werden sie ja auch bezahlt.
Dann alles an deinem Wagen genau fotographieren, am besten mit einem
Zollstock daneben so das man später am Verursacherfahrzeug die Schäden sowie
die höhen abgleichen kann. Evtl. Lackrückstände des anderen Fahrzeuges würde
ich vorsorglich auch sichern. Danach ab zum
und einen KV erstellen lassen.
Wenn es um Fahrerflucht geht, sollte sich die Rennleitung dann eh bald bei dir melden
zwecks Aussage usw. , ansonsten bei der Rennleitung nach der Versicherung des vermeintlichen
verursachers Fragen und denen dann den Schaden melden und den KV zuschicken.
Das wäre so meine Vorgehensweise in diesem Falle...... Das ist keine Rechtsberatung
o.ä. denn sowas kann und darf nur ein Volljurist durchführen.
Ich drücke mal die Daumen das es gut ausgeht, denn wenn Aussage gegen Aussage steht
und es keine Beweise und/oder Zeugen gibt, dann schaut es schlecht aus ![]()
Genau das ist eben nicht der Fall z.B: Stichwort Einzelabnahme.......
Der zuständige Prüfer kontrolliert anhand der gesetzlichen Vorgaben
sowie den anerkannten Regeln der Technik ob das einzutragende Teil
den Anforderungen entspricht und wenn dem so ist dann gibt er sein
OK in Form einer Abnahme.
Das es bei manchen Firmen möglich ist auch Teile eingetragen zu bekommen
die einem kein normaler TÜV´er eintragen würde weiss ich selber und
finde ich auch nicht i.O. aber in meinem Falle verwehre ich mich gegen
deine Aussage das es sich hier um ein Gefälligkeitsgutachten o.ä. gehandelt
hat.
Nochmals: Mein ESD wurde bei einer Hauptgeschäftsstelle des TÜV-Rheinland
eingetragen (und bei keiner Hinterhofwerkstatt ). Der TÜV´er hat im Rahmen
der Eintragung mehrmals mit dem Hersteller (Eisenmann) telefoniert
und hat sich sämtliche zur verfügung stehenden Unterlagen zuschicken lassen.
Nach genauer Prüfung des Sachverhaltes sowie DB-Messung usw. hat er mir letzendlich
sein OK gegeben und damit ist die Eintragung rechtskräftig und zu 100% zulässig.
Damit bestehe ich jede Kontrolle und da kann mir auch niemand ans Bein pinkeln.
Aber generell: Ich bin auch kein Freund von überlauten ESD´s oder dem sonstigen
Quatsch den man so bei manchen Wagen sehen kann. Es gibt nunmal genau deffinierte
Gesetze die einem sagen was geht uns was nicht und die haben auch einen Sinn.
Mir selber gehen die ganzen möchtegern Rennwagen die hier so rummfahren auch tierisch
auf den Keks und ich lach mich jedesmal schlapp wenn diese Wagen bei einer kontrolle
in die Einzelteile zerlegt werden.
Aber Fakt ist, das wenn man sich an die Vorgaben hält dann steht einer Eintragung nichts im Wege
und dann hat das auch nichts mit Gefälligkeiten o.ä. zu tun sondern ist einfach die logische Konsequenz
aus dem erfüllen der gesetzlichen und handwerklichen Vorgaben. So einfach ![]()