Richtig, die Polizei ist bei Straftaten dazu verpflichtet
eine sofortige Beweissicherung durchzuführen
Und laut §142 StGB ist die Fahrerflucht eine Straftat 


Ich zitiere mal den Gesetzestext.... Am interessantesten ist hierbei
Absatz 1:
Zitat
§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) besagt:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder2. berechtigt oder entschuldigtvom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Alles anzeigen
Vor allem da der vermeintliche Unfallgegner ja alles leugnet.
E bzw. Sie hätte trotzddm warten müssen und dir Ihre personalien
und Versicherungsdaten geben müssen zur klärung des Sachverhaltes
I.d.R. wird der Wagen inkl. der Beschädigungen ausgemessen
und verglichen ob der Schaden überhaupt durch den Unfallgegner
verursacht werden konnte. Dazu muss die Polizei jedoch die Beweise
direkt von deinem Fahrzeug sowie dem des Gegners sichern.
Ich würde nochmals auf der Dienststelle vorstellig werden und darauf
bestehen das die Kollegen in Grün (oder Blau) sich gefälligst darum kümmern
denn es besteht ja der dringende Verdacht das die Beweise, zu deinem
Nachteil, vernichtet werden könnten, was zwangsläufig bedeutet das du
auf deinem Schaden sitzen bleibst.
Falls sich der Kollege weigert dann sofort die Dienstnummer geben lassen
und ab zum Anwalt.
Zum Thema Gutachter.......
Wieso einen Gutachter belästigen
Als erstes mal ab zum
und einen KV erstellen lassen. Der geht dann bei
Bedarf an die Versicherung und die werden dann je nach Schadenshöhe usw.
selbst einen Gutachter vorbei schicken. Wenn der dann irgendwelche nicht
nachvollziehbaren Sachen anführt, dann könnte man über einen Gutachter
nachdenken....... wobei bei Unstimmigkeiten vor Gericht eh ein Staatlich
anerkannter und unparteiischer Gutachter eingeschaltet wird.
Also generell für dich: Erstmal ab zu den Grünen und dampf machen....... die
sollen gefälligst ihrer arbeit nach gehen denn dafür werden sie ja auch bezahlt.
Dann alles an deinem Wagen genau fotographieren, am besten mit einem
Zollstock daneben so das man später am Verursacherfahrzeug die Schäden sowie
die höhen abgleichen kann. Evtl. Lackrückstände des anderen Fahrzeuges würde
ich vorsorglich auch sichern. Danach ab zum
und einen KV erstellen lassen.
Wenn es um Fahrerflucht geht, sollte sich die Rennleitung dann eh bald bei dir melden
zwecks Aussage usw. , ansonsten bei der Rennleitung nach der Versicherung des vermeintlichen
verursachers Fragen und denen dann den Schaden melden und den KV zuschicken.
Das wäre so meine Vorgehensweise in diesem Falle...... Das ist keine Rechtsberatung
o.ä. denn sowas kann und darf nur ein Volljurist durchführen.
Ich drücke mal die Daumen das es gut ausgeht, denn wenn Aussage gegen Aussage steht
und es keine Beweise und/oder Zeugen gibt, dann schaut es schlecht aus 