Wenn du das Geld von seiner Versicherung bekommst ist es so, dass du die Rechnung hinschicken musst.
Dann bekommste den Betrag überwießen den die Reperatur gekostet hat. Oder du trittst das Ganze an die Werkstatt ab, dann holt die sich das Geld von der Versicherung.
Wenn du dirs Auszahlen lässt bekommste das Geld was im Schadensgutachten steht ohne die Mehrwertsteuer ausgezahlt, ist zumindest in Deutschland so.
Ich hatte bislang 2 Totalschäden, bei mir hatte ich das Geld spätestens nach 2 Monaten wieder - Schuld war aber immer ganz klar der andere.
Wie das ist wenn du in Vorleistung trittst kann dir sicher jemand anderes sagen, aber ich wäre da vorsichtig.
Nochmal Edith : Je nachdem wieviel du für das Auto gezahlt hast, wie die Wiederbeschaffungspreise sind, und wie hoch der Gutachter den Schaden beziffert liegste vllt. schon in der Totalschaden Zone..