Hi,
vll ist es schon etwas spät, aber ich möchte auch noch meinen Senf dazu geben.
Als erstes: der Diebstahl deiner Felgen ist definitiv nicht über deine Vollkaskoversicherung versichert ( lass dir das mal nicht einreden ). Im Prinzip ist es noch besser für dich, denn wenn du die Vollkaskoverischerung hast, dann hast du auch auf alle Fälle die Teilkaskoversicherung und genau darüber ist der Diebstahl deiner Felgen verischert.
Das ist ein ganz gravierender Unterschied, denn wenn der Diebstahl über deine VK laufen würde, würdest du zum Ende des Jahres auch hochgestuft werden. Somit würden neben der Selbstbeteiligung zukünftig weitere Kosten auf dich zukommen. Da es sich bei dem Diebstahl deiner Felgen jedoch um einen Teilkaskoschaden handelt, ist lediglich der Selbstbehalt ( falls vorhanden ) durch dich zu entrichten. Weitere Kosten durch eine Hochstufung werden bei der Teilkasko jedoch nicht folgen. Lass dir das nicht von der Versicherung einreden, dass es sich hierbei um einen VK-Schaden handelt.
Das mit dem Felgenschloß ist auch kein Problem, bist nämlich nicht verpflichtet welche zu haben.
Wichtig ist, dass nach Feststellung des Diebstahls alles direkt bei der Polizei gemeldet wurde und daraufhin auch bei der Versicherung. Die wollen dann das Aktenzeichen der Polizei haben und einen Nachweiß, dass du die Felgen hattest. In diesem Fall wird dann der Zeitwert gezahlt. Darunter fallen dann natürlich auch die Reifen. Schau mal in deine Verischerungsbedingungen, da steht auch drin, wie alt die Felgen/Reifen höchstens sein dürfen um noch den Neuwert zu erhalten ( gibts auch bei guten Tarifen ). Oft ist das 1/2Jahr kann aber auch 1 Jahr sein ( hängt vom Versicherer ab )
Solltest du jedoch noch andere Beschädigungen am Fahrzeug haben ( macken oder ähnliches ) , die davor noch nicht da waren, musst du vorsichtig sein, denn sollte der Schaden der Macken oder Bäulen den Wert der Felgen übersteigen, kann die Versicherung einen VK-Schaden daraus machen ( handelt sich dann nämlich um einen Vadalismusschaden ), somit würdest du hochgestuft werden. Sollte jedoch direkt ersichtlich sein, dass die Kratzer aufgrund des Diebstahls entstanden sind, gibts da kein Probelem.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen