Ist er verkauft oder war Mindestpreis? Sieht man jetzt leider nicht mehr
Beiträge von aellexx
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Zitat
Zum M-Paket gehören aber mehr wie Front, Heck und Schweller... Schwarzer Dachhimmel, M-Lenkrad, M-Knauf, M-Federn, M-Stoßdämpfer, M-Fahrwerk, M-Einstiegsleisten... Hab ich wat vergessen?
Also nachrüsten würde für mich niemals in Frage kommen.. Wenn schon denn schon d. H. M-Paket ab Werk!
Schwarze Fensterleisten -
Billiger als ein Krüppel Compact schon ja.. Wenn man das mit Optik mal aufwiegt..
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Mit dem Kilometer stand und dem Scheckheft Stempel kannst du in Summe Glück haben.
Nur mit dem unfallfrei würde es meines Erachtens nach nicht reichen.
Und die Formulierung mit in seinem Besitz und soweit bekannt ist Standard. Und daher muss eben die arglistige Täuschung bewiesen werden. Das habe ich die ganze Zeit gesagt, aber Mister mega überheblich ist da ja anderer Meinung gewesen und knickt jetzt doch ein.. -
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Du liest nur was du lesen willst, oder?!
1.Link:
1. Die Parteien haben die Gewährleistung der Beklagten für Mängel Im Kaufvertrag ausgeschlossen. Eine Haftung käme nur In Frage, wenn die Beklagte bei Abschluss des Vertrags vorhandene Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hätte (§ 444 BGB).2.Link:
"Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist." -
T-Online als Quelle?
Haha...wieso nicht gleich die Bildzeitung?
Ich such doch jetzt nicht für den Knecht ewig irgendwelche Belege.
Wir haben es selbst mitbekommen und es finden sich genügend Belege im Netz mit denen er sein Wissen erweitern und auf den neuesten Stand bringen kann.
Stattdessen wird hier Quatsch erzählt! -
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Es ist für die Erfüllung des Kaufvertrags völlig IRRELEVANT ob er davon gewusst hat oder nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Er hat eine Eigenschaft zugesichert, die definitiv nicht vorhanden ist. Also Rücktritt vom Kaufvertrag, da Nachbesserung nicht möglich.
Wenn er davon gewusst hätte, dann wäre es noch dazu Betrug. der strafrechtliche Teil ist aber immernoch schnuppe.Ich kann nicht etwas versprechen, was ich nicht geprüft habe. Tu ich es dennoch, und es ist eben nicht so, dann hab ich eben "Pech" gehabt und muss damit leben, dass der Käufer ein Recht darauf hat vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habe ich ihm ABSICHTLICH etwas falsches gesagt, dann könnte das durchaus wie schon X-mal gesagt als Betrug ausgelegt werden.
Könnte jetzt mal EINER anfangen zu lesen was geschrieben wird?
Differenziert mal zwischen Zivilrecht und Straftrecht. Wenn ihr nichts mit den beiden Begriffen anfangen könnt, dann philosophiert hier mal nicht die ganze Zeit rum.. hält ja im Kopf keiner aus.
Du hast einfach UnRECHT! -
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Es wurde ALLES dazu gesagt, dennoch für dich auch nochmal was zum INFORMIEREN (was ja anscheinend nicht so deine Stärke ist):
- "unfallfrei" ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn nicht sogar eine Beschaffenheitsgarantie (siehe http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20U%20535/06)
- selbige könnte nichtmal durch einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, falls einer drin stünde (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)
- Beschaffenheitsvereinbarung ist aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, nichtig (Beweis dafür muss ein Gutachter erbringen, dass keine Unfallfreiheit vorliegt)
- somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html da eine Nachbesserung unmöglich ist)
- dabei muss ggf. eine Pauschale pro gefahrener Kilometer vom Kaufpreis abgezogen werden (siehe diverse Urteile)
- ebenso aber Zinsen auf den bezahlten Kaufpreis aufaddiert werden (siehe diverse Urteile)HÄTTE der Verkäufer geschrieben: "Mir ist kein Unfall bekannt", dann wäre das keine Beschaffenheitsvereinbarung und die Sache sähe vollkommen anders aus.
Der Begriff UNFALLFREI stellt aber definitiv eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, welche nachweislich nicht korrekt war und der Käufer somit ein Recht hat vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Lass mich hier nicht als dumm hinstellen.. Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich bekanntermaßen nämlich meine Fresse, oder schreib dazu, dass es Vermutungen sind...
Mit den Paragraphen und Urteilen im Hintergrund würde ich selbst ohne Rechtschutz jederzeit sofort vor Gericht ziehen, und zu 99,9% den Prozess gewinnen.
edit: Darfst meine Aussage natürlich gerne anzweifeln. Mit Belegen. und nicht mit "Der Bekannte eines Schwagers hat aber erzählt, dass seine Tochter ihr 14jähriger Freund sein großer Bruder sein Kumpel das und das erlebt hat"
So Kollege jetzt wirst du mal ganz ruhig und beliest dich endlich mal richtig, bevor du hier nicht anwendbare Paragraphen und Behauptungen in den Raum wirfst.
http://www.t-online.de/ratgebe…verschwiegen-werden-.html
http://autokaufrecht.info/2009…z-mangels-bei-unkenntnis/
http://www.heidelbach.net/58.html
Es geht darum, dass die Rückabwicklung nur möglich ist, wenn nachgewiesen ist, dass der Unfall arglistig verschwiegen wurde und bekannt war. Na bei dem Beweis – viel Spaß. Du schreibst es ist immer möglich und das ist falsch! -