Das ist doch ein Nachbau Vollnavi und nicht das das originale.
Wenn du Zeit zu viel hast oder spaß hast ihm zu fragen mache es, Für mich wäre das Zeitverschwendung, kaufen würde ich diese QP nie.
Das ist doch ein Nachbau Vollnavi und nicht das das originale.
Wenn du Zeit zu viel hast oder spaß hast ihm zu fragen mache es, Für mich wäre das Zeitverschwendung, kaufen würde ich diese QP nie.
Ja das kan durchaus passieren.
Vielen kaufen sich ein Cabrio und stoßen es dann doch schneller als gedacht wieder ab weil sie doch nicht wirklich Cabriofahrer sind. Da war das Habenwollen Gen zu stark.
Bsp. Mein Ex fährt ihr 207CC äußerst selten offen. Mein 323Ci war das Dach auch bei kurzen strecken immer offen wenn die Sonne da war, auch im Winter.
Ich finde Klett bekommt man zu einfach ab, wenn es jemand will.
Meinst du nicht das bei ein normale Befestigung das Kennzeichen nicht viel einfacher ab zu machen sind als mit 100*500mm Klett?
lächerlich, wegen bagatellen wie auffahren oder parkremplern immer die polizei rufen. wenn ein mensch unterm auto liegt ja, sonst haben die auch besseres zu tun. wir sind alle der deutschen sprache und schrift mächtig, einfach schriftlich den sachverhalt bestätigen lassen und gut. im schlimmsten (und eher selteneren) fall wird nicht kooperiert, aber da entscheidet die polizei auch nicht wer schuld ist. ein auto ist auch nur ein auto.
Diese "kleine Bagatelle" kostet dann ein wenig. neue Motorhaube + Lackierung ungefähr 1.900 € und die Stoßstange noch.
Wenn es schon bei ein Freund ein Problem gibt wo man doch erwarten könnte das es dort reibungslos verläuft wie soll es dann erst bei ein Fremder sein? Wobei ich das ganze wirklich nicht verstehen kann, dafür ist die Haftpflichtversicherung doch da. Dein Appel das man die deutsche Sprache und Schrift mächtig ist und den Sachverhalt schriftlich bestätigen lassen können, kann theoretisch auch gut funktionieren, Dieses Beispiel zeigt aber das es nicht so ist.
Die Polizei entscheidet nicht über Schuld da hast du recht aber die Polizei sieht den Schaden und das reicht.
Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
(Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)
Ich bin hier raus, ich finde es toll wenn 22j bubis meinen hier alles zu wissen, auch wenn sie daneben liegen.
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In dem Fall hat die Versicherung genau das erreicht was sie wollten. Die Schadensumme drücken und den unwissenden Geschädigten "abgezockt"!
Unglaublich diese Versicherung! Beim nächsten Mal weißte was zu tun ist
Eben nicht!!! Die gegn. Versicherung hat KEIN Recht eigene Gutachter zu schicken! Du als Geschädigter kannst Dir Dein Gutachter selbst aussuchen! Genauso wie Dein Anwalt, dessen Kosten von der gegn. Versicherung zu tragen ist!
Hier hast Du mal ganz gute Zusammenfassung bezüglich Schadenregulierung, Nachbesichtigungen, sowie deren Urteile:
http://www.nebe-sachverstaendiger.de/urteile9.htm
http://www.schadenfixblog.de/d…ng-eines-unfallfahrzeugs/
http://www.auto-unfall-hilfe.d…tm?unfall-nachbesicht.htm
Lasst Euch nicht übers Ohr hauen! Sobald die Schuld klar ist, alles dem Anwalt geben! Die Kosten dafür müsst Ihr nicht tragen und Ihr braucht keine Sorgen haben, dass die gegn. Versicherung Euch durch Ungewissheit übers Ohr haut. Letztendlich geht es um Euern Schaden! Dieser muss bezahlt werden und zwar VOLLSTÄNDIG!!! Das ist Euer gutes Recht
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Hochlebe Deutschland
Natürlich darf der Auszahlende versicherung ein eigens Gutachten holen. Genau so wie du das recht hast.
Das gilt übrigens überall. Jede Partei kann und darf sein eigene Gutachter bestellen.
steht auch in dein ersten link, oder was soll ein Nachbesichtung sonst sein. Das Gutachter unabhängig sind ist auch klar, die bekommen halt nur ein Auftrag vom Versicherer. Der einzige Unterschied ist wer ihm bezahlt. Derjenige der bezahlt bestimmt noch immer wie der Gutachter arbeitet. Frag mal ein Gutachter nach der preis eines Hauses als Käufer oder als Verkäufer.
Zitat2. Informieren Sie Ihren Sachverständigen umgehend über die Nachbesichtigungsabsicht der gegnerischen Versicherung bzw. des gegnerischen Sachverständigen. Es sollte Ihnen klar sein, dass der gegnerische Sachverständige den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen hat und damit sicherlich nicht Ihre Interessen vertritt. Ihre Interessenwahrung können Sie nur von dem Sachverständigen Ihres Vertrauens erwarten.
3. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass ein Besichtigungstermin abgestimmt wird, bei dem Ihr Sachverständiger und Ihr Rechtsanwalt dabei sind. Besichtigungsort und Zeitpunkt können Sie in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Sachverständigen festlegen.
4. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass die Nachbesichtigung von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt wird, der seine Qualifikation durch seine Anerkennung, Vereidigung (IHK oder eines dazu berechtigten Verbandes, z. B. des VKS) oder Zertifikation (DIN EN 45013) nach zertifiziertem QM System nachgewiesen hat. Sollte die gegnerische Versicherung nicht mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen einverstanden sein, laufen Sie Gefahr, dass Ihre rechtliche Position unter Umständen erheblich verschlechtert wird, was dazu führen kann, dass Sie Ihre Ansprüche nicht vollständig durchsetzen können. Fragen Sie Ihren Verkehrsrechtsanwalt oder Ihren Sachverständigen, welche versicherungseigenen bzw. versicherungsnahen Organisationen mit besonderer Vorsicht zu genießen sind
Und natürlcih wird der Schaden vollständig bezahlt, wenn er in der Werkstatt repariert wird. Beim Auszahlung wird weniger und das vergessen die meisten einfach.
Alles anzeigenWas redest du? Was denn bitte für ein Gelaber?
Ich habe überhaupt nichts gerechnet, die Zahlen sind Fakten.
Im ersten Gutachten von meinem Gutachter wares es wie gesagt ca. 2.500€. Wie viel es im zweiten Gutachten vom Gutachter der gegnerischen Versicherung war weiß ich nicht mehr. Was ich aber weiß ist, dass ich 1.200 oder 1.300€ ausgezahlt bekommen habe.
Stempelst du jetzt meine Aussage als Schwachsinn ab nur damit du Recht hast?
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, wenn du das nicht verstehen willst ist nicht mein Problem.
ES GIBT EIN UNTERSCHIED ZWISCHEN DIE HÖHE DER SCHADENREPARATUR UND DIE AUSZAHLUNGSSUMME BEIM NICHT / SELBST REPARIEREN.
Mein Gutachter war vom GTÜ und da kam schon ne heftige Summe raus, ich glaube um die 2.500€. Kotflügel vorne links, die Fahrertür (viele, auch tiefe, Kratzer und Dellen) und der Reifen vorne links war beschädigt. Bekommen hab ich dann ca. 1.300€ nachdem der zweite Gutachter da war und habs ja auch auszahlen lassen.
ES GIBT EIN UNTERSCHIED ZWISCHEN DIE HÖHE DER SCHADENREPARATUR UND DIE AUSZAHLUNGSSUMME BEIM NICHT / SELBST REPARIEREN.
du rechnest hier ein wenig verkehrt oder dramatisierst hier zuviel.
Beim ein Schadengutachten von rund 2500€, (wieviel war es genau?) geht erstmal die Mehrwertsteuer runter und noch was für den Wert, allein die Mehrwertsteuer ist 500 also würdest du max 2.000 minus Wertausgleich auch ein 200 € max 1.800€ ausgezahlt bekommen haben. da ist der Unterschied nur noch 500 €.
Da hättest du nicht mit einverstanden sein müssen und du hättest beide Gutachten vergleichen müssen um zu sehen was die Versicherung nicht oder weniger angerechnet hat.
So wie du es darstellst ist das Gelaber.
ZitatNachdem meine Aussagen "Unsinn" seien, wäre es evtl. ratsam, sich mal mit dem Verkehrsrecht auseinanderzusetzen
natürlich hat der zahlende Versicherung das recht seine eigene Gutachter zu schicken, genau so wie ich das recht habe mir mein eigne Gutachter aus zu suchen. Ich möchte gerne eine Quelle aus dem Verkehrsrecht wo steht das dies nicht so ist. dein Smiley hilft dir da nicht weiter.
Die Kosten für mein Gutachter, in diesem Fall BMW werden nicht berechnet wenn ich den Schaden dort beheben lasse, ansonsten bleibt man auf 50€ sitzen.
Der einziger Unterschied war das der Gutachter der Versicherung ein andere Stundensatz genommen haben die aber dennoch Marktüblich ist ein Differenzbetrag von 100€ war es glaube ich. Reparatur bei BMW wird komplett übernommen, beim auszahlen wird den Stundenlohn von der Gutachter genommen abzüglich MwSt etc.
Das Geld wirst Du, sofern Du es über die Versicherung laufen lässt, sowie nicht während des Sommers kriegen. Bis Du die Kohle letztendlich hast vergehen nochmal 2-3 Monate und mehr. Vorausgesetzt die Versicherung zahlt auch.
So ein Unsinn, ich habe mein Auto bei BMW begutachten lassen, der Versicherung (AXA) schickte noch zusätzlich sein Gutachter zu mir und nach 1,5 Woche hatte ich den Check im Haus. unkompliziert und einfach.
Mir ist auch mal jemand rein gefahren. Nachdem ein Gutachter meiner Wahl ein Gutachten erstellt hatte hat die gegnerische Versicherung auch noch einen Gutachter geschickt, da sie mit der Höhe des Betrags nicht einverstanden waren. Also muss man den garnicht kommen lassen?
das kannst du nicht verhindern und ist das Recht der Versicherung seine eigen Gutachte 8der dir nix kostet) zu schicken. also erstmal ist alles OK. Wenn dein Gutachter ganz normal und begründet den Schaden aufgelistet hat und der Gutachter der Versicherung meint das es viel weniger ist kannst/solltest du das anfechten.