Zweitauto, du würdest also, wenn du dein Wagen unerlaubterweise auf öffentliche Straße wäscht ansprechen lassen und wenn der Nachbarn dir dann bittet damit auf zu hören, weil das nicht erlaubt ist, dies auch direkt tun?
Ich glaube eher nicht.
Der Nachbar hat recht wenn es so in der Verordnung der jeweilige Stadt steht, nur dir darauf ansprechen darf er eher nicht.
(nicht mißverstehen, als ich meine Wagen auf der öffentliche Straße gewaschen, poliert und gewaxt habe, kamen zum Glück bei mir nur nette Nachbarn vorbei und die wollten ihr Fahrzeug danach von mir auch gewaschen haben)