Beiträge von jokerx3

    Joa Teilleder wäre auch schön mit dem Stoff bin ich bisher aber auch ganz Glücklich. Elektrisch ist natürlich auch eine nette Sache aber brauch ich nicht unbedingt. ;)


    Was meint ihr so auf den Preis bezogen? Eher Top oder Flopp :D

    recht hast du, aber so schlimm sehen die nicht aus (nach meinem empfinden) und die Backen sind auch noch ganz, will mir das jetzt nicht schön reden!
    Aber mit einer vernünftigen Reinigung sollte doch was gehn oder?


    Umlegbare Rückbank und Sitzheizung habe beides nicht, die aber wohl auch nicht oder erkenne ich irgendworan ob die Umlegbar sind?


    Danke schonmal für die flotte Antwort!

    Also die MAL habe ich neu mit kompletter Mittelkonsole (außer Ablagefach) bei ebay für knapp 200€ bekommen, von einem BMW Autohaus.
    Bei BMW würde die glaube ich knapp 250 kosten.


    Cupholder und Münzfach habe ich mir bei BMW in Hannover bestellt, kosten da 20€ je Teil, also insgesammt 40€.


    Die anderen Teile kannst du zumindest als Set bei www.salesafter.eu kaufen. Oder halt mit Folie beziehen, das solle allerdings etwa das selbe kosten.


    LG

    Habe ich eben mal druch schnell gegooln gefunden ;)



    "Gruppe N
    Tourenwagen mit Großserienfahrzeugen
    Auch in der Gruppe N müssen mindestens 2500 identische Einheiten innerhalb eines Jahres gebaut worden sein. Das Fahrzeug muss mindestens 4 Sitzplätze ab Werk haben. Es sind nur Serienteile zugelassen, deren Abänderungen sehr eingeschränkt sind. Erlaubt sind ausschließlich Teile oder Veränderungen, die das Fahrverhalten, die Fahrleistung, die Motorleistung und die Kraftübertragung des Fahrzeuges nicht wesentlich beeinflussen. Insbesondere dürfen Getriebe- und Achsübersetzungen nicht verändert werden. Erlaubt sind jedoch Überrollbügel, Schalensitze, Sportlenkrad, Sportfahrwerke mit ABE. Differenzialsperren und Spurverbreiterungen sind nur dann erlaubt, wenn diese ab Werk ohne Aufpreis geliefert werden oder eine ABE vorhanden ist."


    "Ebenfalls kann es keine echten Gruppe N Anlagen mit Gutachten geben, weil diese ebenfalls den erlaubten dB-Wert nach §49 StVZO deutlich überschreiten. Es sollte sich also niemand durch solch irreführenden Angaben verrückt machen lassen"