Leuchtweitenregulierungs Frage LEGAL/ILLEGAL????

  • Hey Leute wollte euch mal fragen ob in einem Auto die Leuchtweitenregulierung angeschlossen sein muss????


    Der stand ist bei mir, dass ich mir gerade Scheinwerfer gekauft habe und keine Motor für die LWR eingebaut ist (bin ich der Meinung werde ich nochmal nachschauen),
    war jetzt bei ebay auf der Suche nach Scheinwerfern für einen Kumpel und hab dann gesehen das in einem Angebot für Scheinwerfer mit einem eingebauten Motor drunter stand, dass es in Dt. Pflicht sei das eine Leuchtweitenregulierung vorhanden sein muss?????


    Soll ich jetzt den Motor aus den Original Bosch Scheinwerfern ausbauen und bei den neuen einbauen? Ist das überhaupt möglich? Oder muss ich das nicht anschließen??


    Mfg und danke im vorraus für eure Hilfe :bmw2:

  • In Deutschland muss eine LWR vorhanden sein.


    Ich kenne es vom Megane her, das Scheinwerfer mit Angel Eyes ohne LWR angeboten wurden, die allerdings nicht zulässig waren. Entweder Du tauschst deine Scheinwerfer gegen andere um, fährst illegal damit rum, oder versuchst den orginal Stellmotor dranzubauen.

  • Soweit ich weiß ist die elektrische Leuchtweitenregulierung seit Anfang der 90er Jahre Pflicht in Deutschland. Bei meinem 88er E30 den ich vorher hatte war das noch manuell. Im E30-Forum gabs damals häufig deswegen Nachfragen, grade weil sich da die Bauzeiten des E30 mit der Regelung überschnitten haben. Da kamen dann immer mal wieder Jungs bei denen das kaputt war und die aus Kostengründen gern die billigeren manuellen Scheinwerfer einfach eingebaut hätten. Tenor war dann immer: ab 199x ist das Pflicht und wenns im Auto ist muss es auch funktionieren, sonst Ärger mit TÜV und Rennleitung wenns auf fällt.

  • Soweit ich weiß ist die elektrische Leuchtweitenregulierung seit Anfang der 90er Jahre Pflicht in Deutschland.

    Die LWR ist zwar seit damals Pflicht aber sie durfte durchaus manuell sein. Die E30 hatten niemals (Der letzte lief Anfang ´94 vom Band )eine elektrische bzw automatische LWR ab Werk sondern eine manuelle hydraulische LWR. Den Scheinwerfern war es auch egal ob mit oder ohne LWR. Es kam da auf den SW-Halter an. Soviel zum letzten wirklich schönen 3er.


    :bmw2:

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  • Ich glaube mit manuell ist in dem Fall gemeint, dass du am Scheinwerfer ne Schraube verstellen musst. Elektrisch ist mit Stellmotor und Rädchen zum einstellen im Innenraum am Lichtschalter und dann gibts noch die Automatische von den Xenons z.b.. Die ist aber erst ab 98 Pflicht in Verbindung mit Xenon.

  • Ich glaube

    Amen


    Er schreib "... die elektrische Leuchtweitenregulierung seit Anfang der 90er Jahre Pflicht.." Das ist Quatsch. Und der wird auch durch deinen Glauben nicht wahrer. :devil:


    Laut § 50 STVZO ist ab Erstzulassung 01.01.1990 eine Leuchtweitenregulierung erforderlich.

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  • Ich glaube mit manuell ist in dem Fall gemeint, dass du am Scheinwerfer ne Schraube verstellen musst. Elektrisch ist mit Stellmotor und Rädchen zum einstellen im Innenraum am Lichtschalter und dann gibts noch die Automatische von den Xenons z.b.. Die ist aber erst ab 98 Pflicht in Verbindung mit Xenon.


    Jepp so hatte ich das gemeint.