LED Innenraumbeleuchtung

  • Um hier mal ein bisschen Klarheit reinzukriegen:
    Die Kennzeichenbeleuchtung darf nur weiß sein. Jede andere Farbe ist nicht zulässig.
    Es ist weiterhin nicht zulässig das Kennzeichen mit Neonröhren oder LEDs zu beleuchten, die nicht in die serienmäßige Halterung passen, da sonst die Signalwirkung des Fahrzeuges beeinträchtigt und der nachfolgende Verkehr eventuell geblendet wird.



    • Verstoß gegen § 30 StVZO ("Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen") = 25 EUR


    • Verstoß gegen § 10 Abs. 6,12 FZV ("Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach") = 10 EUR
  • naja 10€ sind jetzt auch nicht so wild solange es nicht grade extrem auffällig ist merken die meisten blauen es eh nicht..... da bekommt man halt 1x im jahr 10€ strafe...


  • naja 10€ sind jetzt auch nicht so wild solange es nicht grade extrem auffällig ist merken die meisten blauen es eh nicht..... da bekommt man halt 1x im jahr 10€ strafe...


    eben, das is mir die schöne weiße ausbeute auf dem nummernschild ebenfalls wert, solange es keine punkte etc. dafür geben sollte.

    "Shit... Ich warte auf den Sonnenschein..."

  • Naja (vorweg ich fahre auch mit LED's rum), der Versicherungsschutz sollte dennoch unter umständen gefährdet sein... oder sehe ich das falsch?

  • Bin weder Jurist noch Versicherungsfachmann, daher alle Aussagen ohne Gewähr, aber grade in der Richtung habe ich mich neulich einweisen lassen, und soweit ich weiß gilt auch bei Umbauten am Auto immer die Kausalitätsregel.


    Das heißt in der Praxis: Wenn ein Fahrer mit nicht zugelassenen Modifikationen am Auto in einen Unfall verwickelt ist, findet die Überlegung statt, wie der Unfall verlaufen wäre, hätte der Mandant sich an die Regeln gehalten. Knallst du an einer Ampel jemandem ins Heck, ist kein Zusammenhang zu deinen LEDs in der Kennzeichenbeleuchtung herzuleiten, ergo kann die Versicherung dich nicht komplett hängen lassen. Ist jetzt natürlich irgendetwas mit einer Blendung eines Fahrzeugs hinter dir vorgefallen, werden die immer versuchen, es auf sowas zu schieben, wenn sies finden, aber das ist normal, sonst kostest du sie ja schließlich Geld.


    Deswegen würde ich mir was das anbelangt auch keine Gedanken zwecks Versicherungsschutz oder Führerschein machen. Bei anderen Teilen am Auto siehts anders aus, alles was direkt mit dem Bewegungsapparat zu tun hat würde ich nur auf legalem Wege verwenden, denn egal was passiert ist, man könnte immer behaupten, mit korrektem Fahrwerk/Bremsanlage/Felgen/Reifen/Stoßdämpfern wäre dein Bremsweg/Ausweichmanöver oder sonst irgendwas anders verlaufen.


    Falls jemand da versierter ist, bitte umdrücklich um Korrektur, will ja selber nicht mit meinem Laienwissen auf die Schnauze fallen. ;)


    Gruß!

  • Wie das genau geregelt ist, weiß ich auch nicht. Fakt ist aber, dass die Versicherungen nicht von ihrer vertraglichen Pflicht der Schadensregulierung freigestellt werden, auch wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherung muss in jedem Fall zahlen, kann vom Versicherer aber einen Eigenanteil von max. 10 oder 15% (weiß nicht mehr genau) am Gesamtschaden verlangen.


    Klar, das können auch schonmal mehrere tausend Euro sein, aber "den Versicherungsschutz verlieren" sagt man gerne mal so dahin, was dem Wortlaut nach aber nie in der Praxis passieren wird.

  • klar können die sagen "nö zahlen wir nicht" kenne das von nem kumpel der das mal hatte, der hatte am motor bissl was gemacht und nicht eingetragen und hatte nen unfall... Versicherung hat das als begründung genommen und nicht bezahlt --> ging vor gericht und die gaben der Versicherung recht..

  • Bei anderen Teilen am Auto siehts anders aus, alles was direkt mit dem Bewegungsapparat zu tun hat würde ich nur auf legalem Wege verwenden, denn egal was passiert ist, man könnte immer behaupten, mit korrektem Fahrwerk/Bremsanlage/Felgen/Reifen/Stoßdämpfern wäre dein Bremsweg/Ausweichmanöver oder sonst irgendwas anders verlaufen.

    Gruß!

  • Steht auch alles in der Bedinungsanleitung zum Auto drin :)


    Also beim besten willen, habe mir gerade die Bedienungsanleitung zur Hand genommen, kann allerdings nichts entdecken wo beschrieben steht wie ich die Innenraum leuchten ausbaue... Wenn du mir die Seitenzahl nennen könntest und ich es vielleicht übersehen habe wäre das sehr hilfreich :) Danke

    Mit freundlichen Grüßen aus Herford,


    AW-HF1988