Um hier mal ein bisschen Klarheit reinzukriegen:
Die Kennzeichenbeleuchtung darf nur weiß sein. Jede andere Farbe ist nicht zulässig.
Es ist weiterhin nicht zulässig das Kennzeichen mit Neonröhren oder LEDs zu beleuchten, die nicht in die serienmäßige Halterung passen, da sonst die Signalwirkung des Fahrzeuges beeinträchtigt und der nachfolgende Verkehr eventuell geblendet wird.
- Verstoß gegen § 30 StVZO ("Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen") = 25 EUR
- Verstoß gegen § 10 Abs. 6,12 FZV ("Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach") = 10 EUR