Problem - Wechsel der KFZ-Versicherung zum Stichtag 30.11.!

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich habe z.Z. mein Auto bei der directline versichert und habe einen neuen Versicherungsvergleich gemacht (wegen Stichtag 30.11.2010). Siehe da; Directline ist wieder der günstigste und um 240 Euro billiger als jetzt. Jetzt habe ich aber gesehen, dass der Vertrag vom 14.09.2010 – 13.09.2011 läuft, d. h. er ist nicht bis zum Stichtag kündbar bis 30.11.2010, richtig? Der Mitarbeiter wollte am Telefon auf meine Frage hin bezüglich der Umstellung auch nichts von Kulanz wissen.


    Deshalb Frage:


    a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit? Wenn ja, kann ich das auch beim Straßenverkehrsamt zeitgleich (also im gleichen Zug) machen?
    b) Was kostet das Ab-, wieder Anmelden ca.?
    c) Würde directline diese Vorgehensweise akzeptieren? Ich müsste ja nur die neue VB-Nummer von dem neuen Angebot zum Wiederanmelden haben, oder?
    d) Ich spinne mal: Wenn ich die Versicherung weiterlaufen lasse würde, und der Beitrag ab Januar nicht runtergeht, obwohl die Typklasse von meinem Wagen sowohl in der Haftpflicht, als auch in der Vollkasko runtergeht? Hätte ich dann ein Sonderkündigungsrecht?


    Bitte ein paar Tipps, danke vorab.


    Gruß

  • Hi!


    Also erst mal: Der Stichtag gilt nicht für alle KFZ-Versicherungsverträge. Es ist durchaus üblich, dass Verträge die z. B. kurz vor dem 30.11. abgeschlossen wurden, einfach eine Laufzeit von einem Jahr haben und dementsprechend mit einer Kündigungsfrist dann einen eigenen "Stichtag" haben.


    Das mit dem An- und Abmelden... hmm... theoretisch müsste das ja eigentlich gehen. Kostet dann wahrscheinlich so um die 40-80 Euro. Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Neue Schilder braucht man dann ja auch!? Dein Kennzeichen wäre dann ja für 3 Monate gesperrt.


    Andererseits ob die Directline das akzeptiert kann ich mir schwer vorstellen.


    Ein Sonderkündigungsrecht hast du meiner Meinung auch nicht, da du den Vertrag ja für ein Jahr eingegangen bist.

  • Also das mit dem "Stichtag" betrifft nur die Verträge welche Hauptfälligkeit 01.01. eines jeden Jahres haben. Das hat Dein Vertrag anscheinend nicht. Du kannst zwar Dein Fahrzeug z.B. auf einen anderen Halter ummelden, dann würdest Du auch die Kennzeichen behalten, hättest aber einen neuen Eintrag im Brief und die Kosten der Ummeldung ( je nach Gemeinde verschieden ). Es sei den bei Dir sind Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter verschiedene Personen ??


    Ich stelle mir nur die Frage weshalb die Direct Line bei gleichen Leistungen um € 240 billiger sein soll ??
    Hast Du bei der Neubrechnung was vergessen oder geändert ??


    Ich würde dieses neue Online Angebot ausdrucken und mit einem kleinen Begleitschreiben "Tarifumstellung gewünscht" etc. an das Service Center der Direct Line senden. Die Ummeldung kannst du ja dann immer noch machen.


    Gruß Heiko