Bilder Unfall - was meint Ihr dazu?

  • Das ist so nicht ganz richtig. Wenn im Kaufvertrag ein Vandalismusmusschaden vermerkt ist, muss der Käufer nicht zwingend davon ausgehen ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden gekauft zu haben. Das Vetrags- bzw. Verbraucherrecht sieht da ganz eindeutige Richtlinien vor. Einen vorhanden Unfallschaden als Vandalismusschaden zu deklarieren geht nun einmal in die Richtung "arglistige Täuschung".


    Zu den Kosten: Da ja Rechtschutz laut alinapapa besteht, sind die anwaltlichen Kosten abgedeckt. Bleiben nur noch die Kosten für den Sachverständigen. Die gehen erst einmal zu seinen Kosten. Aber bei gutem Verhandlungsgeschick können die auch auf die Gegenseite als vermeidbare Kosten abgewälzt werden.

    Er schrieb : "Leute, mein Gedächtnis hat mir einen Streich gespielt. Im Kaufvertrag steht leider nix von unfallfrei. "

  • Hi denyyyo.


    Ich sehe das ähnlich, wie al1.


    Von einem Unfall steht nirgendwo etwas und war nie die Rede.
    Bei einem Vandalismusschaden geht man nicht von solch einem Ausmaß aus.


    Mal schaun, wie´s weitergeht...


    VG, alinapapa

  • Zitat

    Wenn im Kaufvertrag ein Vandalismusmusschaden vermerkt ist, muss der Käufer nicht zwingend davon ausgehen ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden gekauft zu haben. Das Vetrags- bzw. Verbraucherrecht sieht da ganz eindeutige Richtlinien vor. Einen vorhanden Unfallschaden als Vandalismusschaden zu deklarieren geht nun einmal in die Richtung "arglistige Täuschung".


    :meinung:


    was habt ihr denn für vandalen bei euch das nach nem vandalismusschaden ne seitenwand ausgetauscht werden muss???
    oder waren die mit ner flex da und haben die seitenwand geklaut :lol:
    sieh zu das du über die rechtsschutz einen gutachter bekommst und lass die das regeln!

  • Wenn in einem Vertrag nichts drinsteht und der Vandalismusschaden gilt höchstens für die gespachtelten Kotflügel, aber nicht für den geflickten Unterboden, so gilt das Fahrzeug als unfallfrei.
    Der Händler MUSS hinweisen, dass ein Unfallschaden bestand, bzw. er muss sich selbst im Vertrag absichern, denn der Käufer geht lt. BGB davon aus eine dem Zustand und Gebrauch nach mängelfreie Sache erworben zu haben, eben bis auf das was im Vetrag ausgeschlossen wird.
    denyyyo und alle: Stellt euch vor ihr kauft eine Regenjacke, die reduziert war ,weil sie einen Fleck hatte, dann würde das ja nach deiner Rechtsauffassung bedeuten, dass man die Regenjacke nicht zurück geben kann, wenn sie nicht wasserdicht ist.


    Folglich sollte alinapapa den Rechtsstreit gewinnen. Mir stellt sich jedoch die Frage ob er , wenn er das Fahrzeug zurück gibt etwas zahlen muss für die Zeit, in der er den Wagen benutzt hat bzw. wie hoch diese Nutzungsgebühr ausfallen wird. Denn reparieren lassen wir dder Händler den bestimmt nicht, also entweder Kaufpreis mindern oder zurückgeben.

  • ....der Vandalismusschaden gilt höchstens für die gespachtelten Kotflügel, aber nicht für den geflickten Unterboden, ....


    Na klaaar....! Seitenwand kann ich mir ja noch vorstellen bei Vandalismus, aber Unterboden????
    Ergo lag ein Unfall vor. Ist nicht aufgeführt im Kaufvertrag.


    Zack!


    Danke für den Hinweis!


    VG, alinapapa

  • Ergo lag ein Unfall vor. Ist nicht aufgeführt im Kaufvertrag.


    Hey Leute, je mehr ich drüber nachdenke, desto wichtiger erscheint mir dieser Aspekt!


    Wenn es so ist, dass der Schaden durch einen Unfall verursacht wurde, dann scheint ein arglistiger Täuschungsversuch naheliegend. Warum?


    Weil damit versucht wurde, einen Unfallschaden zu vertuschen. Bei einem Verkaufsgespräch wird jeder Interessent die Nachlackierung sehen und nachhaken. Durch die Angabe, dass das nur ein Vandalismusschaden war, wird hier versucht, die Lackierung zu erklären, bzw. zu begründen - was jedenfalls in meinem Falle funktioniert hat!


    Deswegen die Bitte an die Profis hier: Schaut Euch nochmal den laienhaft ausgebesserte Schaden an, der auf den Bildern im ersten Posting zu sehen ist.
    Ist es möglich, dass das ein Vandalismusschaden ist? Oder ist das ein Unfall?


    Danke Euch schon mal,


    alinapapa

  • Moin moin.


    Also für mich sieht das wie ein Unfall aus.


    Unter Vandalismus versteht man Zerstörungswut oder Zerstörungslust. Vandalismus ist bewusste illegale (bzw. normenverletzende) Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums als Selbstzweck.


    Das durch Vandalismus der Unterboden so stark beschädigt wurde halte ich für unmöglich.


    Problem hier ist, alinapapa muß beweisen das es ein Unfallschaden war / ist. Im Kaufvertrag steht ja: "Der Vandalismusschaden ist auch im Kaufvertrag festgehalten ("Nachlackierungen wg. Vandalismusschaden, Farbunterschiede vorhanden")

    Die Beschädigung gehen aber über dieses Maß hinaus und es steht nix davon drin das der Unterboden gerichtet / geschweißt wurde. Daher sehe ich gute Chancen aus der Nummer raus zu kommen. Ein Gutachter muß aber entscheiden -> war es ein Unfall oder nicht.
    Und diesen mußt du erst selber zahlen. Wenn du im ADAC oder vergleichbar bist, würde ich mit denen mal in Kontakt treten. Die könnten unter Umständen einen Gutachter besorgen, der durch die Mitgliedschaft günstiger kommt.
    Was du noch machen kannst, den Vorbesitzer anrufen und fragen was da gewesen ist. Und wenn der ehemalige Besitzer den Wagen als Unfall verkauft haben sollte, braucht er nichts befürchten. Andernfalls könnte die Werkstatt gegen diese vorgehen, da sie auch getäuscht wurden.


    Also ich sehe deine Aussichten sehr positiv. :)

  • Deswegen die Bitte an die Profis hier: Schaut Euch nochmal den laienhaft ausgebesserte Schaden an, der auf den Bildern im ersten Posting zu sehen ist.
    Ist es möglich, dass das ein Vandalismusschaden ist? Oder ist das ein Unfall?


    Danke Euch schon mal,



    Ich melde mich auch noch mal zu Worte!
    Ich bin Fahrzeuglackierer und das ist EINDEUTIG ein reparierter Unfallschaden hinten rechts! Warum?
    Nun das ist leicht zu erklären!
    Wegen der neuen Kantenversiegelung und den mit Unterbodenschutz bearbeiteten Innenteil!
    Zudem kommt noch dazu das außen Unterhalb einfach neu Verkitet wurde und wieder mit der berühmten schwarzen Unterbodenschutz Spraydose hantiert wurde genau wie im inneren des Kofferraums!
    Noch nicht einal richtig abgeklebt wurde es da an den Rückleuchten inneren noch "Overspray" rücksrände sind!
    Wobei ich dazu sagen muss das das eine schleche Instandsetzung gewesen ist bzw ist!

  • Vielen Dank H.-Mörder für Deine Einschätzung aus Profisicht!


    Dann liegt definitiv eine arglistige Täuschung vor! Ob nun der Händler da involviert ist, oder selber Opfer, sei dahingestellt, soll auch nicht mein Problem sein.
    Danke nochmal!


    Danke auch badboy-72


    Das mit dem Vorbesitzer ist ne Idee, ebenso der Tipp mit dem ADAC (bin Mitglied). Danke!


    Danke Euch sehr!
    Wenn jemandem nochwas einfällt, gerne her damit!


    VG, alinapapa

  • Eine Frage noch an H.-Mörder, oder wer noch kundig ist.


    Der Gutachter hat mir noch zwei Bilder zukommen lassen, die auch den Vorschaden dokumentieren sollen. Als ich die Bilder sah, dachte ich: "Höh, das ist doch der Neuschaden???", aber der Gutachter meinte, dass man hier sehr gut sehen, dass ein Vorschaden vorliegt. Seht ihr das auch so?


    Danke und VG,


    alinapapa