Das ist so nicht ganz richtig. Wenn im Kaufvertrag ein Vandalismusmusschaden vermerkt ist, muss der Käufer nicht zwingend davon ausgehen ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden gekauft zu haben. Das Vetrags- bzw. Verbraucherrecht sieht da ganz eindeutige Richtlinien vor. Einen vorhanden Unfallschaden als Vandalismusschaden zu deklarieren geht nun einmal in die Richtung "arglistige Täuschung".
Zu den Kosten: Da ja Rechtschutz laut alinapapa besteht, sind die anwaltlichen Kosten abgedeckt. Bleiben nur noch die Kosten für den Sachverständigen. Die gehen erst einmal zu seinen Kosten. Aber bei gutem Verhandlungsgeschick können die auch auf die Gegenseite als vermeidbare Kosten abgewälzt werden.
Er schrieb : "Leute, mein Gedächtnis hat mir einen Streich gespielt. Im Kaufvertrag steht leider nix von unfallfrei. "