• Hallo,


    Habe Us-Tfl mit US-Blinker es steht irgendwas geschrieben das man sechs Standlichtquellen haben darf am Auto...
    Aber gedimmte Blinker dürfen nur leuchten wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist.


    Wenn ich das normals US-TFL habe und dann noch die gedimmten Blinker, komme ich auf vier.
    bei abblendlicht wäre es dann Standlicht,Abblendlicht und blinker <<< darf man natürlich keine nebler mehr anmachen aber wie erklärt man das dem tüv ? ^^


    ist sowas abnehmbar =?
    Kann mir jmd weiterhelfen?

  • Nur weil dir das ein Hinterhofprüfer einträgt ists noch nicht rechtens.


    So ein US Standlicht ist im Grunde nur erlaubt, wenns original verbaut war.
    Standlichter/Begrenzungsleuchten nach vorne müssen weiß sein. Ist in der stvzo so vorgeschrieben, von daher kriegst du das zwar mit Glück eingetragen, es ist aber immernoch nicht erlaubt. Wenn du also damit rumfahren willst, dann spar dir das Geld fürs eintragen und zahle eventuell anfallendes Bußgeld. In der Probezeit würd ich so aber nicht rumfahren, wenn einer wirklich schlechte Laune hat, dann sagt er du fährst ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Da du an der Beleuchtungsanlage rumgefummelt hast ist diese ja erlischt. -> 3 Punkte -> Nachschulung


    Das schlimmste was passieren kann ist, das du nen kleines Kind anfährst welches dachte du blinkst und deswegen vor dir über die Straße geht. Bei anderen Autos idr nicht schlimm, da der Blinker alleine kein Grund zur Unvorsicht ist. Ein Kind wirst du aber nicht Haftbar kriegen und du bleibst auf deinem Schaden sitzen. Obs dich seelisch kratzen würde weiß ich nicht, von daher machs mit dir aus ;)
    Radfahrer und Fußgänger könnten ähnlich problematisch sein, weiß ich aber nicht genau. Deine Versicherung wird aber mit Sicherheit versuchen Kaskoschäden abzuwenden. Bei manchen Versicherungen muss man solche Änderungen auch angeben.


    Obs das Wert ist? Wozu braucht man eigentlich weiße Blinker, wenn sie eh die ganze Zeit orange leuchten? :)

  • Danke für die info aber ich muss dir da etwas erzählen


    ich hab da ja nichts eingebaut und rumgefummelt es sind keine module oder ähnliches verbaut deswegen erlischt meine betriebserlaubnis ja nicht wenn das ganze auto eine US-Version ist =?



    Das ich dadurch jemand schade will ich nicht drüber nachdenken weil das könnte ich nicht mit meinem gewissen ausmachen
    muss ich meiner versicherung erzählen dass ich jetzt eine us version habe oder wie ?

  • hier kommt genau die grenze der rechtlichen beratung. Ruf lieber beim TüV an, spiel mit offenen Karten und du wirst erfahren, was sache ist.

  • Du spielst am Scheinwerfer nicht direkt rum, aber du spielst in den Einstellungen des Autos ;)
    Ob du nun ein Teil tauschst oder einfach umprogrammierst ist nicht relevant. Die Blinkerbirne erfüllt nicht mehr (nur) den Zweck für den sie eigentlich gedacht war. Die Birne ist ja nur fürs Blinken gedacht, nicht als Begrenzungslicht. Die Rückfahrscheinwerfer darfst du ja auch nicht als hinteres Begrenzungslicht verwenden.
    Wenn dein Auto wirklich eine US Version ist, dann haben die darüber auch Informationen bzw es besteht eine ABE für dieses Fahrzeug. Ich gehe aber mal davon aus, dass du eine EU Version hast, folglich wissen die das auch. Da du keine US Merkmale(mph Tacho, mpg Skala, reflektoren an der Stoßstange Vorne, ...) an deinem Fahrzeug hast wirds dir schwer fallen einem Kontrolleur mit Ahnung was vorzulügen. 2 Fadenglühlampen wären die einzige erlaubte Möglichkeit, aber ob das beim e46 realisierbar ist und deinen Vorstellungen entspricht wag ich zu bezweifeln.


    Ruf an, frag nach und freu dich über eine Eintragung mit mäßigem Nutzen oder fahr halt so rum wenn dus unbedingt brauchst.


    Manch eine Versicherung will wissen, wenn du Dinge an deinem Fahrzeug änderst. Ob und was deine wissen will musst schon selbst in Erfahrung bringen.


    In der stvzo steht eindeutig, dass Begrenzungsleuchten nach vorne Weiß sein müssen. Manchmal hat das halt schon seinen Sinn. Leuchtende Blinker nerven genauso wie die roten US Blinker hinten. Falls du mal wieder Ideen suchst ;)

  • Das schlimmste was passieren kann ist, das du nen kleines Kind anfährst welches dachte du blinkst und deswegen vor dir über die Straße geht. Bei anderen Autos idr nicht schlimm, da der Blinker alleine kein Grund zur Unvorsicht ist. Ein Kind wirst du aber nicht Haftbar kriegen und du bleibst auf deinem Schaden sitzen. Obs dich seelisch kratzen würde weiß ich nicht, von daher machs mit dir aus ;)


    So hab ich dass noch nie gesehen mit dem us standlicht!!


    Zum glück mag ich das sowieso nicht!

  • Hab mich erkundigt heute ^^
    und die meinten wenn das fahrzeug mal in einem us staat zugelassen war und wenn keine module verbaut sind sondern alles original bmw ist dann wäre das zwar grenzfällig aber ok ,der e60 wäre am anfang auch so ein gespräch gewesen beim tüv wegen den begrenzleuchten in gelb


    alles in allem hat er mir n ok gegeben als ers gesehn hat

  • Hab mich erkundigt heute ^^
    und die meinten wenn das fahrzeug mal in einem us staat zugelassen war und wenn keine module verbaut sind sondern alles original bmw ist dann wäre das zwar grenzfällig aber ok ,der e60 wäre am anfang auch so ein gespräch gewesen beim tüv wegen den begrenzleuchten in gelb


    alles in allem hat er mir n ok gegeben als ers gesehn hat


    Gut, dann kann ich es ja ruhigen Gewissens auch machen lassen ;)

    Viele Grüße,
    Dennis



    "I never go out, without my Cab"





  • und jetz biste an der Stelle, vor der schon einige hier gewarnt haben. Du hast das okay des Tüv, aber das nutzt dir bei ner Polizeikontrolle erstmal nicht viel. Oder willst du das in die Papiere eintragen lassen?