Kleiner Unfall beim Parken


  • Vermutlich war es einfach nur ein alter Tatbestandskatalog. Mittlerweile sind es jedenfalls 100 €. Das ist dann ein Regelsatz der sowohl für rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum (Straßen), als auch für tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze) gilt.


    Fraglich ist ob der zweite auch ein Bußgeld bekommt. Das kann hier aber nicht geklärt werden, bzw. ist für den Threadersteller bußgeldrechtlich völlig egal.

  • Ja sorry, stimmt, ich rede hier immer nur für BaWü, mein Fehler, Danke dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast.


    Aber eine mündliche Verwarnung ist auch das anbieten eines Verwarngeldes. Das nennt man bei uns zumindest so, wenn du ihm das Aufnahmeblatt unterschreioben lässt. Sollte der Betrag über 35 Euro gehen oder du das Verwarngeld ablehnst, was dein gutes Recht ist, kommt es zum förmlichen Bußgeldverfahren, und somit auch zu einer "schriftlichen" Verwarnung.
    oder irre ich mich?
    So machen wir das auf jeden fall.


    Das ist nicht ganz richtig. Beträge von 5 bis 35 € sind Verwarngelder. Werden sie erhoben handelt es sich um eine schriftliche Verwarnung. Ab 40 € handelt es sich um Bußgeld. Hier läuft immer ein Bußgeldverfahren an und somit kommt auch die Verwaltungsgebühr hinzu. Wenn jemand gegen ein Verwarngeld widerspricht wird das Verfahren wie du schon gesagt hast zu einem förmlichen Bußgeldverfahren. Das heißt entweder es wird eingestellt, oder es kommt zu dem Verwarngeld noch die Verwaltungsgebühr hinzu.


    Ein mündliche Verwarnung ist immer nur mündlich. Das Aufnahmeblatt wird zwar unterschrieben und er wird belehrt, aber es wird vermerkt, dass es sich um eine mündliche Verwarnung handelte. Somit bekommt er kein Verwarnungsgeld aufgebrummt.

  • Danke für die Aufklärung, hoffe ich kann mir des fürs SHT merken XD.

    Fahrer sind sicherer, wenn die Straßen trocken sind - Straßen sind sicherer, wenn die Fahrer trocken sind!


    Es kommt nicht auf die Leistung des Motors an, sondern auf die des Fahrers.
    318CI Rules XD