Alles anzeigenich weiß dass ein bekannter definitiv 35€ in bar bezahlt hat - ich stand ja daneben War in NRW.
Das mit der mündlichen Verwarnung stimmt, dann würd er keine Post bekommen - hast Recht.
Hab gegoogelt: TBNR 109649 wird normalerweise mit 60 Euro und 2 Punkten geahndet.
Ich nehme allerdings an, dass das nur für öffentliche Straßen gilt, nicht für Parkplätze. Zumal ja auch beide gefahren sind.
Vermutlich war es einfach nur ein alter Tatbestandskatalog. Mittlerweile sind es jedenfalls 100 €. Das ist dann ein Regelsatz der sowohl für rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum (Straßen), als auch für tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum (Parkplätze) gilt.
Fraglich ist ob der zweite auch ein Bußgeld bekommt. Das kann hier aber nicht geklärt werden, bzw. ist für den Threadersteller bußgeldrechtlich völlig egal.