Fragen zum US - Standlicht

  • Es heißt ja auch Begrenzungsleuchten. Und diese Leuchten dürfen meines Wissens nach auch nur halt seitlich leuchten.
    Hättest du theoretisch in deinem Blinker nochmal eine Birne, die zur Seite leuchtet wäre es theoretisch legal. Aber sowas wirst du nicht eingetragen bekommen.
    Die Frontblinker dienen ja nur dazu, die Fahrtrichtung anzuzeigen.

  • Ich habe das US-Standlicht an meinem Motorrad weil das ein Reimport ist und trozdem hatte ich mal bei einer Kontrolle eine blöde Diskussion drüber das es nicht erlaubt ist, meinten nur ich sollte das mal Bitte umrüsten weil dazu kein extra Eintrag im Schein dazu steht. :pinch: 18 Jahre lang hat das keinen TÜV und Polizei gestört und nun meint einer das gehört da nicht hin. Sind doch echt lustig die Leute in Blau/Grün. Ist halt echt komisch das früher nie einer was bei einer Kontrolle gesagt hat ?( . Ob da einer einen schlechten Tag hatte?

    Nur weil andere nicht genau hinschauen ists nicht erlaubt. Es kommt hier im Forum doch auch fast jeder mit den Standlichtringen durch den Tüv, trotzdem sind sie nicht eingetragen.


    Es heißt ja auch Begrenzungsleuchten. Und diese Leuchten dürfen meines Wissens nach auch nur halt seitlich leuchten.
    Hättest du theoretisch in deinem Blinker nochmal eine Birne, die zur Seite leuchtet wäre es theoretisch legal. Aber sowas wirst du nicht eingetragen bekommen.
    Die Frontblinker dienen ja nur dazu, die Fahrtrichtung anzuzeigen.

    Die Standlichter zählen auch als Begrenzungsleuchten und die müssen nach vorne weiß und nach hinten rot sein. :)

  • Das Fahrzeug gibt es so in Deutschland garnicht selbst bei der Versicherung gibt es jedes mal Probleme weil die sagen, ne das Fahrzeug haben wir bei uns im System nicht und es muss unter dem nächst höhrerem Motorrad versichert werden :thumbdown: und naja bis zum H-Kennzeichen ist es ja nicht mehr lange hin. Und wie schon gesagt es ist ein REIMPORT @ ELB daher braucht es eigentlich kein EIntrag meinten die Leute vom TÜV zu mir daher verstehe ich nicht wo das Problem ist.


    EDIT:
    Naja aber was willste bei einem Motorrad Baujahr 1989 codieren das Teil ist recht simpel aufgebaut da gibt es nicht viel zu codieren der hat dazu keine schnittstelle. Aber naja die Leute haben es eingesehen und nichts weiter gesagt halt nur über 30min diskutieren ist schon nervig. Aber ab dem H-Kennzeichen sollte es mir ja eigentlich egal sein weil grade dafür muss das Motorrad ja Original sein. Ich kann dazu doch nicht irgendwas an der Technik verändern.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

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  • Naja bei nem M5 von nem kollegen der aus den staaten von ihm geholt wurde musste er auch die sidemarkers kappen sodass sie nciht mehr leuchten, obwohl die bei der E39 us version zur seite strahlen.


    Es kommt auf den blauen und auf den tüvler an

  • ist doch ganz einfach: Wenn das Auto so gebaut wurde (siehe Volvo zB), dann hat das Ding ne Betriebserlaubnis und damit ist es legal! Ein E46 hat kein dauerleuchtenden Blinker und somit ist das auch nicht in der BE aufgeführt und damit ist ein nachträgliches Ändern illegal.
    Wenn man ein US-Import hat, braucht man eine Ausnahmegenehmigung einer Behörde! Die kriegt man aber nur, wenn es mit erheblichen Aufwand verbunden wäre, auf eine EU-Version umzurüsten. Und da dürfte man in Erkärungsnot geraten! (Gleiches gilt auch für rote US-Blinker)