Und da muss ich doch glatt dem Herrn Straubinger unserem werten Herrn *Ich codiere alles und erkläre es auch brav wenn ich gefragt werde* ein klein wenig widersprechen. Und hoffe er ist mir nicht zu böse. Weil eigentlich habe ich den Herrn Micha ja lieb.
BTW seit wann hast du noch nen E46?
Laut STVO ist es tatsächlich nur für die Fahrzeuge erlaubt mit US-Standlicht einherzufahren die auch für den US-Markt zugelassen wurden.
Das euch niemand exclusiv deswegen aus dem Verkehr zieht und sagt dudududu ist der andere Stiefel.
Fakt ist. Ein EU-Fahrzeug ist keinesfalls für die US-Beleuchtung zugelassen. Dankt es den Engstirnigen Gesetzemachern.
Zum Ersatz bei Ausfall ist zu sagen lieber Micha, dass hier eine Ausnahmeregelung greift, welche genau dies besagt. Gleiches ist ja bei der Bereifung mit Achsweise gleicher Bereifung was bei Noträdern ja auch nicht gegeben wäre. Im Ausfallfall ist ein Notbehelf besser als nix.