Ob man die selber verändert oder ob die verändert hergestellt werden ist doch das gleiche.. Ich denke nicht das es irgendwelche Probleme geben wird

Rote Rückleutchten BMW E46..............
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Was soll denn daran illegal sein?
Wer wied den gleich so kleinlich sein....
darum geht es doch nicht, es ist nur eine reaktion auf sein fehlerhafte Bemerkung sein. Soll er doch machen was er will.Ob man die selber verändert oder ob die verändert hergestellt werden ist doch das gleiche.. Ich denke nicht das es irgendwelche Probleme geben wird
Ich halte nicht viel von dein Denken, das Gesetz sagt was anderes
Wobei es durchaus bei Kontrollen nicht auffallen kann und somit auch nicht mit ein Bußgeld versehen, damit ist und bleibt es nicht zugelassen.
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Sobald die original Beleuchtung geändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
Diese roten Rückleuchten gibt es auch nicht so zukaufen, also wirst du Sie nie legal bekommen.
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In den meisten fällen werden die lasiert...
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sag ich doch, nur es gibt hier immer wieder Schlaumeier, ich nenne die jetzt bewust so, die nicht hören wollen und denken das die alles besser wissen.
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Ob man die selber verändert oder ob die verändert hergestellt werden ist doch das gleiche.. Ich denke nicht das es irgendwelche Probleme geben wird
Oh man, fast würdig für das Zitat der Woche
Wie gesagt wurde: Veränderung an den lichttechnischen Einrichtungen --> Betriebserlaubnis weg, Versicherungsschutz entfällt.
Mögliches Szenario: Ich sehe deinen Blinker nicht, laufe vor dein Auto und verklage dich auf Schmerzensgeld, da dein Blinker nicht gut erkennbar war. Du zahlst ohne Versicherung alles aus eigener Tasche für den Rest deines Lebens ab.
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dem habe ich nichts weiter hinzufügen!
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Zitat
Mögliches Szenario: Ich sehe deinen Blinker nicht, laufe vor dein Auto und verklage dich auf Schmerzensgeld, da dein Blinker nicht gut erkennbar war. Du zahlst ohne Versicherung alles aus eigener Tasche für den Rest deines Lebens ab.
Ich fahr' auch mindestens 10 Mal am Tag rückwärts mit Blinker um ne Ecke
SCNR
Illegal bleibt natürlich illegal.
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Versicherungsschutz entfällt nicht komplett. Der Versicherer kann aber den Versicherungsnehmer aufgrund einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen. Diese Regresszahlungen sind begrentz auf 2500 €, bzw. in Sonderfällen auf 5000 €.
Fakt ist aber, dass durch das Lasieren der Rückleuchten die Betriebserlaubnis erlöschen wird, da die Gefahrenvariante bejaht wird. Das Ganze ist auch nicht eintragungsfähig (laut LTI Karlsruhe) -
wenn man serienrückleuchten oben rot einfärbt und gelb drunter ist, leuchten die auch noch gelb weiter....
habe das schon etliche male gemacht, mit der Dose....kein Problem in 15 Jahren
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