Felgen - eingetragen oder doch nicht ?

  • Ich sag mal pauschal 110NM aber Tommy wird mich vielleicht korrigieren. ;)


    Edit sagt Thommy war schneller und muß mich nicht korrigieren. :thumbsup:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Eine überraschende Entwicklung hat sich ergeben.
    Und zwar habe ich mir den alten Fahrzeugbrief angesehen und das gefunden (alten Fahrzeugschein habe ich nicht):
    [Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/ke7r3j2qjq6c.jpg]
    Ist das jetzt eingetragen oder nicht?
    Ich hab ganz vergessen das der Fahrzeugschein + Brief ja neu sind.
    Gruß

  • Nein, hier sind nur die Umbereifungsmöglichkeiten mit ORIGINAL-Felgen, bzw. Felgenmaßen schonmal vorab vom Werk eingetragen.


    Da Du aber keine originalen Räder, sondern welche aus dem Zubehörmarkt fährst, müssen diese eingetragen werden! Außer das entsprechende Felgengutachten für Dein Fahrzeug befreit Dich davon! Da die Räder allerdings schon etwas älter sind, bin ich mir 99,9%ig sicher, daß diese Befreiung im GA nicht enthalten sein wird und die Eintragung vorgeschrieben ist!


    BTW: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, vom TÜV ein Beiblatt bei der Abnahme zu bekommen (nach §19.2 glaube ich?). Findest Du in Deinen Unterlagen evtl. ein DIN-A4 Blatt vom TÜV, mit dem die Abnahme bereits erledigt wurde? Nur mal so als Tip gemeint....

  • Nein, hier sind nur die Umbereifungsmöglichkeiten mit ORIGINAL-Felgen, bzw. Felgenmaßen schonmal vorab vom Werk eingetragen.


    Da Du aber keine originalen Räder, sondern welche aus dem Zubehörmarkt fährst, müssen diese eingetragen werden! Außer das entsprechende Felgengutachten für Dein Fahrzeug befreit Dich davon! Da die Räder allerdings schon etwas älter sind, bin ich mir 99,9%ig sicher, daß diese Befreiung im GA nicht enthalten sein wird und die Eintragung vorgeschrieben ist!


    BTW: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, vom TÜV ein Beiblatt bei der Abnahme zu bekommen (nach §19.2 glaube ich?). Findest Du in Deinen Unterlagen evtl. ein DIN-A4 Blatt vom TÜV, mit dem die Abnahme bereits erledigt wurde? Nur mal so als Tip gemeint....

    Ich Fall vom Stuhl :D das habe ich UNTER dem Wagenheber gefunden, im Kofferraum:


    [Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/m7gqzj8pc5og.jpg]


    Bin ich nun endlich befreit ?