Ich könnte ja jetzt sagen es steht im jeweiligen Gutachten (da steht es wirklich),aber ich bin ja nicht so.
Kannst zwischen 100 und 110Nm wählen, das passt schon.
Felgen - eingetragen oder doch nicht ?
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Ich sag mal pauschal 110NM aber Tommy wird mich vielleicht korrigieren.
Edit sagt Thommy war schneller und muß mich nicht korrigieren.
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Danke Leute !!
Seid immer eine Hilfe -
Ich sag mal pauschal 110NM aber Tommy wird mich vielleicht korrigieren.
Edit sagt Thommy war schneller und muß mich nicht korrigieren.
ich sehe es klappt doch alles. -
Eine überraschende Entwicklung hat sich ergeben.
Und zwar habe ich mir den alten Fahrzeugbrief angesehen und das gefunden (alten Fahrzeugschein habe ich nicht):
[Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/ke7r3j2qjq6c.jpg]
Ist das jetzt eingetragen oder nicht?
Ich hab ganz vergessen das der Fahrzeugschein + Brief ja neu sind.
Gruß -
Nein, hier sind nur die Umbereifungsmöglichkeiten mit ORIGINAL-Felgen, bzw. Felgenmaßen schonmal vorab vom Werk eingetragen.
Da Du aber keine originalen Räder, sondern welche aus dem Zubehörmarkt fährst, müssen diese eingetragen werden! Außer das entsprechende Felgengutachten für Dein Fahrzeug befreit Dich davon! Da die Räder allerdings schon etwas älter sind, bin ich mir 99,9%ig sicher, daß diese Befreiung im GA nicht enthalten sein wird und die Eintragung vorgeschrieben ist!
BTW: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, vom TÜV ein Beiblatt bei der Abnahme zu bekommen (nach §19.2 glaube ich?). Findest Du in Deinen Unterlagen evtl. ein DIN-A4 Blatt vom TÜV, mit dem die Abnahme bereits erledigt wurde? Nur mal so als Tip gemeint....
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Nein, hier sind nur die Umbereifungsmöglichkeiten mit ORIGINAL-Felgen, bzw. Felgenmaßen schonmal vorab vom Werk eingetragen.
Da Du aber keine originalen Räder, sondern welche aus dem Zubehörmarkt fährst, müssen diese eingetragen werden! Außer das entsprechende Felgengutachten für Dein Fahrzeug befreit Dich davon! Da die Räder allerdings schon etwas älter sind, bin ich mir 99,9%ig sicher, daß diese Befreiung im GA nicht enthalten sein wird und die Eintragung vorgeschrieben ist!
BTW: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, vom TÜV ein Beiblatt bei der Abnahme zu bekommen (nach §19.2 glaube ich?). Findest Du in Deinen Unterlagen evtl. ein DIN-A4 Blatt vom TÜV, mit dem die Abnahme bereits erledigt wurde? Nur mal so als Tip gemeint....
Ich Fall vom Stuhl
das habe ich UNTER dem Wagenheber gefunden, im Kofferraum:
[Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/m7gqzj8pc5og.jpg]
Bin ich nun endlich befreit ?
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Ich Fall vom Stuhl
das habe ich UNTER dem Wagenheber gefunden, im Kofferraum:
[Blockierte Grafik: http://www8.pic-upload.de/thumb/22.07.11/m7gqzj8pc5og.jpg]
Bin ich nun endlich befreit ?
Damit musst du zum Tüv und kannst die Felgen für ca. 40€ eintragen lassen
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Damit musst du zum Tüv und kannst die Felgen für ca. 40€ eintragen lassen
Da stand aber irgendwas von ABE auf der ersten Seite.
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Felgen und ABE? Das wär mir neu. Fahr lieber zur Sicherheit zum Eintragen, ersparst dir damit Ärger und so teuer ist es ja auch wieder nicht.