Rechtliche Frage

  • Ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, das abgemeldet ist.
    Wenn der Interressent gültige Tageszulassungskennzeichen mit bringt um eine Probefahrt zu machen, wie verhält es sich dann, wenn er in einen Unfall verwickelt ist? Wie wird der Schaden geregelt?
    1. Er verursacht den Unfall
    2. Er hat keine Schuld

  • Also Tageskennzeichen sind glaub ich nur Haftpflichtversichert, das heißt dann wohl Arschkarte für dich. Wenn er keine Schuld hat dann zahlt ja die Haftpflicht des Gegners. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Das Forum kann dir keine zuverlässige Antworten auf deine Rechtsfragen geben, deshalb gibt es auch so ein Unterforum nicht.


    Deine Frage ist dazu auch noich absolut gestellt, leider gibt es sehr oft auch Teilschuld.


    Wenn du Mitglied bist in der ADAC frag dann doch da, die haben eine Rechtsabtilung wo du deine Frage sogar online stellen kannst.


    Die Antworten kannst du dann gerne hier posten.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Ich werde mal meine Versicherung kontaktieren, die sollten das ja wohl auch wissen?
    Letztendlich werden Millionen von Fahrzeugen verkauft und bei einigen Tausend fällt diese Frage mit Sicherheit an.

  • Sofern der potenzielle Käufer Schuld am Unfall hat, zahlt keine Versicherung. Du kannst den Schaden ggf. beim Verursacher geltend machen, mehr aber leider nicht. Ist doch das Gleiche, als würdest du ohne Vollkasko einen Unfall mit deinem angemeldetem Auto verursachen.

  • Dann müsste man sich ja den Kaufpreis "leihweise" vor Antritt einer Probefahrt vom Kaufwilligen geben lassen.
    Oder aber, er besorgt sich von einem Händler rote Kennzeichen mit Vollkaskoschutz

  • Rote Kennzeichen sind in der Regel auch nur Haftpflichtversichert... :whistling:


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    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.