Falls er wirklich den Kaufvertrag geändert haben sollte ist dieser sowieso Nichtig und du kannst den Wagen zurückgeben, deinen vollen Kaufpreis bekommste wieder und wenn Du einen guten Anwalt hast bekommste mit etwas geschick sogar noch Schadensersatz.
Sowas würde ich nun aber nicht vermuten.... also erstmal den Kaufvertrag gut ansehen und dann ab zu jemandem der sich damit auskennt. Klarstellen ob die Gewährleistung wirklich ausgeschlossen ist (was in wenigen Fällen ja möglich ist) und wenn nicht ab zum Händler und mit ihm sprechen.
Nun gibts mehrere Möglichkeiten für ihn... Nacherfüllung, bedeutet er oder ein anderer Händler/Werkstatt repariert den Schaden (falls wirtschaftlich tragbar), Kaufpreisminderung wenn Du mit einverstanden oder der generelle Rücktritt aus dem Vertrag wenn Du den Wagen nicht mangelfrei bekommen kannst.
Grüße roL.x