Also, auch wenn ein Händler einen Wagen als Privat verkauft hast du Chancen mit der Gewähleistung durchzukommen. Da gab es mal einen Fall, den wir in der Berufsschule behandelt haben, der genau dieses Thema behandelte... also auf jeden Fall dem ganzen nachgehen, am besten mit der Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden.
Die einzige Möglichkeit, wie ein Händler aus der Gewährleistung rauskommt ist, wenn er den Wagen mit im Kaufvertrag aufgeführten Mängeln verkauft... auf die genannten Teile muss er keine Gewähr geben. Ist das der Fall?