Genau das ist eben nicht der Fall z.B: Stichwort Einzelabnahme.......
Der zuständige Prüfer kontrolliert anhand der gesetzlichen Vorgaben
sowie den anerkannten Regeln der Technik ob das einzutragende Teil
den Anforderungen entspricht und wenn dem so ist dann gibt er sein
OK in Form einer Abnahme.
Das es bei manchen Firmen möglich ist auch Teile eingetragen zu bekommen
die einem kein normaler TÜV´er eintragen würde weiss ich selber und
finde ich auch nicht i.O. aber in meinem Falle verwehre ich mich gegen
deine Aussage das es sich hier um ein Gefälligkeitsgutachten o.ä. gehandelt
hat.
Nochmals: Mein ESD wurde bei einer Hauptgeschäftsstelle des TÜV-Rheinland
eingetragen (und bei keiner Hinterhofwerkstatt ). Der TÜV´er hat im Rahmen
der Eintragung mehrmals mit dem Hersteller (Eisenmann) telefoniert
und hat sich sämtliche zur verfügung stehenden Unterlagen zuschicken lassen.
Nach genauer Prüfung des Sachverhaltes sowie DB-Messung usw. hat er mir letzendlich
sein OK gegeben und damit ist die Eintragung rechtskräftig und zu 100% zulässig.
Damit bestehe ich jede Kontrolle und da kann mir auch niemand ans Bein pinkeln.
Aber generell: Ich bin auch kein Freund von überlauten ESD´s oder dem sonstigen
Quatsch den man so bei manchen Wagen sehen kann. Es gibt nunmal genau deffinierte
Gesetze die einem sagen was geht uns was nicht und die haben auch einen Sinn.
Mir selber gehen die ganzen möchtegern Rennwagen die hier so rummfahren auch tierisch
auf den Keks und ich lach mich jedesmal schlapp wenn diese Wagen bei einer kontrolle
in die Einzelteile zerlegt werden.
Aber Fakt ist, das wenn man sich an die Vorgaben hält dann steht einer Eintragung nichts im Wege
und dann hat das auch nichts mit Gefälligkeiten o.ä. zu tun sondern ist einfach die logische Konsequenz
aus dem erfüllen der gesetzlichen und handwerklichen Vorgaben. So einfach