Mängel beim Gebrauchtwagenkauf

  • Klasse!


    Ich habe ihm jetzt mal eine Mail geschickt mit dem Kostenvoranschlag der BMW Werkstatt, wenn er binnen drei Tagen nicht darauf reagiert, werde ich ihm das ganze als Einschreiben zukommen lassen.


    Ich wollt nur mal hören, dass ich da überhaupt Möglichkeiten habe bevor ich mich zu Deppen mach :D

  • Ja, ist kein Verkauf im Kundenauftrag.


    Soeben hat mir der Verkäufer geantwortet.
    Er behauptet, dass das alles Verschleißteile sind und er damit nicht in der Pflicht ist, sie auf seine Kosten zu reparieren, da Gewährleistung nicht für Verschleißteile gilt.
    Hat mir aber angeboten, die Reparatur zur Hälfte des Preises in seiner Werkstatt durchzuführen.


    Ist er damit im Recht oder versucht er sich nur aus der Nummer rauszukaufen?

  • "Im Kundenauftrag" ist wie ein Privatkauf...da hast du wenig bis keine Rechte. Wenn er das in seiner Werkstatt für die Hälfte macht bin ich mir nicht sicher was er dir da einbaut. :rolleyes:
    Ich würde sagen das war ein Griff in´s Klo. :whistling:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • KEIN!!!! Kundenauftrag!


    Er redet sich halt auf Verschleißteile raus und dass die nicht der Gewährleistungspflicht unterliegen.
    Kommt mir aber halt spanisch vor, dass er sich so bereitwillig erklärt das für 250€ zu machen, da kostet der Querlenker ja schon als Teil mehr.....

  • Er behauptet, dass das alles Verschleißteile sind und er damit nicht in der Pflicht ist, sie auf seine Kosten zu reparieren, da Gewährleistung nicht für Verschleißteile gilt.


    Ich bin da kein Experte, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass er im Recht ist. Ein verschlissenes Verschleissteil kann man wahrscheinlich nicht als Mangel bzw. Schaden ansehen.


    Mal kurz Google angeworfen und diesen Artikel gefunden:


    Zitat

    Ein Mangel liegt zumindest immer dann vor, wenn

    • das Auto nicht für die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Verwendung geeignet ist;
    • das Auto nicht der üblichen Beschaffenheit und der gewöhnlichen Verwendung eines solchen Fahrzeugs entspricht (z.B. ein „Bastlerfahrzeug“, das nicht uneingeschränkt fahrbereit und TÜV-abnahmefähig ist);
    • das Auto nicht dem entspricht, was Sie insbesondere auf Grund von Werbung des Herstellers oder Verkäufers erwarten durften;
    • ein Montagefehler vorliegt oder Ihnen falsche Anweisungen erteilt wurden und sie deshalb die Teile falsch montiert haben;
    • Übergabe eines anderen Gebrauchtwagens als vereinbart;
    • Rechte Dritter an dem Auto geltend gemacht werden können.

    Nunja, der fett geschriebene Teil scheint hier zuzutreffen, denn defekte Querlenker würde auch der TÜV beanstanden.


    Quelle: http://www.gansel-rechtsanwael…kel/A8-Gebrauchtwagen.php

  • Sorry...Überlesen. :rolleyes:
    Du bekommst bei Ebay den Satz Querlenker für 150€ kannst dir denken was er dir da einbaut? Wenn er keine gebrauchten nimmt. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Du bekommst bei Ebay den Satz Querlenker für 150? kannst dir denken was er dir da einbaut? Wenn er keine gebrauchten nimmt. :)


    Wir wissen aber nicht, welchen Gesamtpreis der Händler für die Reparatur veranschlagt. Die 500 € waren von einer anderen Werkstatt. Dass er da Müll verbaut ist also reine Spekulation, man könnte es auch als Entgegenkommen werten und er daher die Hälfte übernimmt. Zugegeben durchaus denkbar, aber man muss ja nicht immer gleich "Böswilligkeit" unterstellen :)

  • Also ist letzten Endes damit zu rechnen, dass er, selbst wenn er den Schaden selbst behebt da solchen Schrott verbaut, dass das ganze in einem Jahr wieder fällig ist?


    Theoretisch wär er ja sogar berechtigt, Gebrauchtteile, die zwar noch intakt aber kurz vorm Exitus sind einzubauen, oder?


    Mir stellt sich die Frage ob es sicht lohnt da lang rumzustreiten und dann dafür das schlechtestmögliche und gerade noch legale zu bekommen oder die Reperatur auf eigene Kosten machen zu lassen und das ganze als Lehrgeld zu verbuchen.