Nebelscheinwerfer, Zusatz- oder Ersatz- Scheinwerfer?

  • Hallo Welt
    Ich als Xenon-Fahrer brauche sie normalerweise nicht. Da der kleine aber grade aufgehübscht wird und mein Ersatzfahrzeug nur Halogen hat und selbige unter Nebel stark blenden habe ich die Nebler an und das Abblendlicht aus gemacht.
    Die Sichtverbesserung war schon deutlich, auch wenn die Leuchtweite massiv eingeschränkt wird so ist die Blendung deulich geringer.
    Nun ist die Frage, Darf man Ersatzweise nur mit Neblern fahren?
    Wie haltet ihr das?

  • Darf man, warum bin ich da gestern eigentlich nicht drauf gekommen. Bin gestern durch die Suppe mit Abblendlicht und Nebler, ohne wäre vllt besser.



    Sent from my iPhone using Tapatalk

  • Afaik aber nur dann, wenn man sonst nicht mit Abblendlicht fahren müsste. Also nicht im dunklen.
    Leuchtweite ganz nach unten kann auch helfen.

  • Danke aber das runterstellen half leider nicht.
    Frage mich ernsthaft wozu die Dinger da sind wenn nicht als Ersatz. Weil mehr Licht wird ja nicht benötigt nur welches an anderer Position um weniger Eigenblendung zu erzeugen.



    Fahrtipps.de sagt in §17Abs3 der STVO :


    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
    Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
    Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Was zwar klar Aussagt wann NSW am Tage genutzt werden dürfen aber nicht ob der Dritte Satz sich auch auf Nachts erstreckt.
    Tags ist die Eigenblendung eh hinfällig :/

  • Die Nebler leuchten eigentlich nur den Fahrbahnrand etwas besser aus, so dass man sich bei dickem Nebel besser zum Rand hin orientieren kann (was ja bei Xenon auch nicht unbedingt nötig ist, da dort die Randausleuchtung
    schon so gut ist).

  • Wie die Rechtslage ist, weiss ich auch nicht ;( - vermute aber, dass es nicht erlaubt ist: Nebler OHNE Abblendlicht - wobei ?( - wenn es technisch möglich ist und das ist es - könnte es auch erlaubt sein .


    Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten: Nacht und starker Schneefall :thumbdown: .
    Da ging auch nix mehr mit Abblendlicht - haste nix gesehen - war zum verrückt werden :( . Nach Nebler AN - nicht viel besser X( . Abblend AUS - und siehe da - doch was Durchblick. Machmal muss wohl einfach der Verstand siegen 8o .

  • Wie im Gesetzes-Zitat erwähnt ist es tagsüber zulässig. Von der Nacht /Dunkelheit wird da leider nix gesagt :/
    Ich weiss aber dass ich die nächste Woche über bei so starkem Nebel wie heute wieder so fahren werde. Der Durchblick ist deutlich besser gewesen.
    Freue mich schon wieder darauf meinen 3er u haben. Mit Xenon hab ich noch keinen Nebel gehabt der mich geblendet hat.

  • Jap, alles andere macht auch keinen Sinn. Wer schon mal in richtig dichtem Nebel gefahren ist weiß auch warum. Wenn da das Abblendlicht zugeschaltet ist sieht man nur eine weiße Wand.