Bums mit Firmenwagen

  • Frage wenn man Geschäftlich mit einem Firmenwagen unterwegs ist und dabei einen Parkplatzschaden hatte ohne ein zweites Fahrzeug oder andere Gegenstände zu beschädigen.
    Das Auto wird nicht Privat genutzt sondern rein als Firmenwagen damit können auch andere fahren.
    Wie sieht das mit dem Schaden dabei dann aus muss der Arbeitnehmer auch mit für den Schaden haften?
    Es war eine Säule die fest im Boden betoniert ist, diese hat natürlich nichts abbekommen.


    Wie sieht es aber nun mit dem Schaden aus die Stosstange und das Blech unter der Rückleuchte haben was abbekommen Stosstange hat jetzt leichte Farbspuren von der grünen Säule und das Blech ist leicht eingedelt. Wer kommt für den Schaden auf die Versicherung vom Arbeitgeber oder wer?


    Der Fahrer stand nicht unter Alkohol oder sonsigen Medikamenten ist alles ausgeschlossen, der Vorfall hat sich beim Kunden auf der Ausfahrt ereignet.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

  • Ja gut kommt das nicht drauf an ob der Wagen ne Vollkasko hat mit oder ohne Selbstbeteiligung und wenn der ne Selbstbeteiligung hat wer muss diese dann zahlen der Halter oder der Fahrer.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

  • Das kann ich dir nicht sagen aber dafür ist die Versicherung dann, Nichtmehr zuständig die wollen nur das geld, Von wem ? Egal !


    Muss man mit dem AG besprechen ;)

  • Zitat

    Ja gut kommt das nicht drauf an ob der Wagen ne Vollkasko hat mit oder
    ohne Selbstbeteiligung und wenn der ne Selbstbeteiligung hat wer muss
    diese dann zahlen der Halter oder der Fahrer.

    Der Versicherungsnehmer. Auch wenn ich z.B. meinen Wagen verleihe muss ich für evt. Schäden aufkommen.

  • lefpik
    Bist du Dir da ganz sicher?
    Gibt es dazu vielleicht schon irgendwie Gerichtsurteile drüber.
    Es ist ja kein großer Schaden die Stossstange hat halt was abbekommen (Kratzer) und das Blech hat auch was leicht abbekommen was unter der Rückleuchte sitzt.
    Es ist aber nichts abgebrochen, abgefallen oder sonst sowas in der Art.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

  • Der Versicherungsnehmer. Auch wenn ich z.B. meinen Wagen verleihe muss ich für evt. Schäden aufkommen.


    In der Regel zahlt eigendlich immer der, der es auch kaputt gemacht hat. Im Falle eines Firmenwagens jedoch wird sicherlich der AG den Schaden bezahlen, sollte nur eine TK und / oder Selbstbeteiligung vorhanden sein. War schließlich ne Dienstfahrt, die ist versichert...