Baum oder Baumteile auf Auto wer zahlt?

  • Es übernimmt die TK, das ist ja genauso wenn es Hagelt wen willst du da Haftbar machen?
    Mir persöhnlich ist das egal ob Hagel, Sturm, Diebstahl Brand usw. wenn sowas passiert lehne ich mich gemütlich zurück und lass das meine TK oder VK bezahlen .

  • nur die TK scholle, kein VK, da würdest du hochgestuft werden und das ist nicht schön.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Ja stimmt die TK, aber trotzdem würde ich darüber keine Gedanken machen, Ich hatte schon mal nen Hagelschaden bei meinem Bora hab die versicherung angerufen am nächsten Tag kam der Gutachter und hat sogar noch mehr Dellen gesehen wie, der hat mir an Ort und stellen nen Verrechnungsscheck ausgestellt und gut war

  • Hallo, ich mache mal nen kleinen Exkurs...


    Zur Info ein Auszug meiner TK:
    Teilkasko- versicherung
    Manche Schäden entstehen, ohne dass Sie darauf Einfluss haben. Die Teilkasko übernimmt die Kosten bei: Diebstahl, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Schneelawinen oder Überschwemmung, Brandschäden, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Marderbiss. (info zu Tieren, s.u.)


    Auszug meiner VK:
    Vollkasko- versicherung
    Neues Auto und schon der erste Kratzer im Lack?
    Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten bei: selbstverschuldeten Unfallschäden und mutwilligen Beschädigungen, z.B. Kratzern im Lack. Übrigens ist in der Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung immer enthalten.


    Und Auszug Haftpflicht:


    Haftpflicht- versicherung
    Falls Ihnen unterwegs einmal etwas passiert, sind Sie mit GVV-Privat auf der sicheren Seite: Wir übernehmen die Kosten bei
    Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden,
    Schadensersatzansprüchen für Anwälte, Gerichte und Sachverständige.
    Neu: Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz bis zu 100 Millionen Euro und bei Personenschäden bis zu 12 Millionen Euro je geschädigter Person.



    Unterschiede gibt es in den Teilkaskotarifen aber immer noch, ein Beispiel:


    Ich fahre nachts über eine Landstraße und treffe ein Reh. Schaden an meinem Auto versichert, da Haarwild.
    Gleiche Situation, aber ich versuche auszuweichen und nehme nicht nur das Reh, sondern auch eine Baum mit: Schaden an meinem Wagen versichert je nach TK, da die Fahrt gegen den Baum Eigenverschulden darstellt. Bie nem guten Tarif hastes mit drin, das ist dann irgendwas à la "Weitgehender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit".


    Also, nehmen wir an, so etwas ist versichert. Dann gibt es noch den Unterschied, was für Tiere versichert sind. Haarwild (Also Reh, Fuchs u. Co) sind eigentlich Standart.
    Gleiche Situation kann ganz anders ausfallen, wenn man Nachts einen streunenden Hund antrifft, und dann durch den Hund ein Schaden am Auto hat, oder gar ein Zusammenstoß mit Hund und Baum eintrifft.
    Nicht versichert in der normalen TK, da kann man nur auf die Hundehalterhaftpflicht hoffen, aber, da ist Lotto spielen eigentlich gewinnbringender :)


    Und nun eine kleine Kuriosität am Rande: Wer die Situation mit Hund oder Reh oder was auch immer hat, das Tier aber nicht trifft, sondern nur den Baum, der sollte eine Vollkasko haben oder bereit sein, den entstandenen Schaden am Wagen selbst zu tragen.


    Aber nun zur Ursprungsfrage:
    Wenn ich es richtig deute, deckt eine TK Sturmschäden ab, somit auch erstmal auf ein Auto fallende Dachziele oder Äste. Im gleichen Zuge schaut meine TK dann, bei wem Sie das Geld zurückordern kann. Dachziegel ist dann der Eigentümer des Gebäudes, Äste ggf. auch der "Eigentümer des Baumes", wenn er die egelmäßige "Wartung des Baumes :-D", heißt abgestorbene Äste entfernen, nicht sorgfältig durchgeführt oder durchführen lassen hat.


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen...

    Viele Grüße,
    Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von sw2302 ()

  • Laut gerichtsurteil muss die TK auch Schäden tragen die beim ausweichen, um einen wildunfall zu vermeiden, entstanden sind.
    Wobei da der Beweis schwierig wird selbst mit Zeugen.


    Begründung damals laut gericht:
    Es kan nnicht sein das man "gezwungen" wird das Tier anzufahren damit die Versicherung haftet.

  • So wirklich klar war mir die Lage zuvor auch nicht, daher habe ich bei entdecken des Threads mal nachgeforscht. Auch wenn es OT ist, zum Thema Wild habe ich mich u.a. unter dem Link http://www.versicherungen.de/wildunfall.0.html schlau gemacht.


    Ich weiß nicht ob man hier links posten darf, falls nein, bitte ich darum, dass jemand editiert :) Ich denke zur Orientierung ist der Artikel jedoch zu gebrauchen.

  • Hi Sebastian,


    echt klasse das du dich das selber rausgesucht hast. Links darfst du hier posten.
    Das Thema Wildunfall hatten wir hier schon des öfteren, ein Elch anfahren ist kein Wildunfall nur mal so nebenbei. ;)


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Wie ist das denn auf der Autobahn, bin Nachts so gegen 23 Uhr in Richtung Frankfurt am Main gefahren, damals noch mit meiner Limo mit knapp über 230 km/h auf der linken Spur von 3 Spuren.


    Von nichts und wieder nichts hatte es nur noch laut geknallt und ich hatte wohl nen Hasen zermatscht. Hier müsste doch auch die TK greifen oder? Ist ja eigentlich auch Haarwild aber halt sehr klein. Am nächsten Tag habe ich dann nochmals geschaut Delle und Blut vom Tier war nix zu erkennen am Auto. Kann auch sein das ich nen streunenden Hund angefahren hatte.

  • das wird nicht so ganz einfach.. aber Hund würde ich bei einer Versicherung lieber nicht erwähnen, denn beim Hund haftet der Hundebesitzer wen Du Ihn dann finden solltest!


    Mein Onkel hatte mal nen Unfall wo Ihm bei 120 km/h auf ner Schnellstrasse ein Schäferhund vor das Auto gelaufen ist!
    Auto totalschaden... Hundebesitzer nicht auffindbar... Schaden musste er dann selber Zahlen :(