Endscheidungshilfe 328iA Touring

  • 14 Tage Rückgaberecht hast du nur bei Fernabsatzgeschäften, der Gebrauchtwagenkauf ist aber keines.
    Das einzige was du meiner Meinung nach hast ist eine Gewährleistung, die den Händler verpflichtet Mängel, die bereits bei Kauf bestanden und die dir nicht bekannt waren (also welche, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind) zu beheben. Zurückgeben ist da aber nicht, es sei denn nach mehreren Versuchen einen Mangel zu beheben hat es der Händler immer noch nicht geschafft.


    Wenn würde ich das Auto vor dem Kauf durchschauen lassen - ein seriöser Händler ist da meiner Meinung nach einverstanden.


    EDIT: "Für Bastler und Export" klingt für mich auch sehr danach, dass er versucht, den Wagen los zu bekommen, ohne Gewährleistung geben zu müssen. Wie die genaue Rechtslage da ist kann ich nicht sagen. Beim Geschäft von Händler an Privat muss er aber denke ich schon Gewährleistung geben.
    Also falls du zuschlägst aufmerksam den Kaufvertrag lesen. Zu verschenken hat nämlich keiner etwas ;)

  • Das hat mir mein werkstat Meister so gesagt und er ist auch Verkäufer....
    Klar hat mein 5er ne gute Ausstattung Klima Leder usw aber der muss nu weck und ich wollte einen 3er mit Automatik und xenon bis max 4000 und unter 150t km und das Radio kann man ja tauschen und der Rest stört mich nicht.

  • "Bastler oder Export" hat sicherlich einen Sinn, demnach kannst du Garantie vergessen. Ich würde die Hände davon lassen, je nach Schaden/Schäden steckst du den Kaufpreis noch mal rein. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Ganz ehrlich da hat dir deine Werkstatt Murks erzählt. 14 Tage Rückgaberecht gibt es nur bei Online Einkäufen oder Telefon/Bestellkarte (Ja auch so etwas gibt es noch).
    Beim Gebrauchtwagen kannst du es aber vergessen. Wenn dir Geschäfte 14 Tage Rückgaberecht einräumen geschieht das aus Kulanz um mit der online Konkurrenz mithalten zu können.



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  • Definitiv KEIN Rückgaberecht.


    Desweiteren:

    EDIT: "Für Bastler und Export" klingt für mich auch sehr danach, dass er versucht, den Wagen los zu bekommen, ohne Gewährleistung geben zu müssen. Wie die genaue Rechtslage da ist kann ich nicht sagen. Beim Geschäft von Händler an Privat muss er aber denke ich schon Gewährleistung geben.
    Also falls du zuschlägst aufmerksam den Kaufvertrag lesen. Zu verschenken hat nämlich keiner etwas ;)


    ..sagt die aktuelle Rechtslage, auf Urteile gestützt, dass ein Fahrzeug, welches als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, um die Gewährleistung auszuschließen, gewisse Kriterien erfüllen muss. Dazu zählt ein deutlich günstigerer Preis als bei einem vergleichbaren Fahrzeug, sowie schwerwiegende Mängel (Getriebeschaden, Motorschaden, etc.), welche die Fahruntüchtigkeit des FHZ bedingen.
    Selbst wenn die Gewährleistung durch einen Gewerbetreibenden ggü. einem privaten Käufer im Kaufvertrag ausgeschlossen wird, ist dies UNGÜLTIG.