14 Tage Rückgaberecht hast du nur bei Fernabsatzgeschäften, der Gebrauchtwagenkauf ist aber keines.
Das einzige was du meiner Meinung nach hast ist eine Gewährleistung, die den Händler verpflichtet Mängel, die bereits bei Kauf bestanden und die dir nicht bekannt waren (also welche, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind) zu beheben. Zurückgeben ist da aber nicht, es sei denn nach mehreren Versuchen einen Mangel zu beheben hat es der Händler immer noch nicht geschafft.
Wenn würde ich das Auto vor dem Kauf durchschauen lassen - ein seriöser Händler ist da meiner Meinung nach einverstanden.
EDIT: "Für Bastler und Export" klingt für mich auch sehr danach, dass er versucht, den Wagen los zu bekommen, ohne Gewährleistung geben zu müssen. Wie die genaue Rechtslage da ist kann ich nicht sagen. Beim Geschäft von Händler an Privat muss er aber denke ich schon Gewährleistung geben.
Also falls du zuschlägst aufmerksam den Kaufvertrag lesen. Zu verschenken hat nämlich keiner etwas