
Kennzeichen versetzen...
- /_Resistance
- Geschlossen
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Danke für die vielen zusprüche hier! Ich bin kein anscheißer der wegen jedem bisschen Leute abkassiert..
Ich kenne mich nur sehr gut aus mit der stvzo, auch aus eigenem Interesse zu Autos.
Ich habe schon sehr viele karren gesehen die einfach nicht mehr der Verkehrssicherheit entsprachen. Das solche Autos nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen ist denke ich jedem hier recht. Dass das der betroffenene oft nicht versteht ist auch klar...
Wieder etwas ab vom Thema, rechtfertige ich mich auch nicht mehr weiter.Falls jemand so eine Frage wie hier hat gerne raushauen, ich beschränke mich aufs wesentliche in Zukunft
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
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Danke für die vielen zusprüche hier! Ich bin kein anscheißer der wegen jedem bisschen Leute abkassiert..
Ich kenne mich nur sehr gut aus mit der stvzo, auch aus eigenem Interesse zu Autos.
Ich habe schon sehr viele karren gesehen die einfach nicht mehr der Verkehrssicherheit entsprachen. Das solche Autos nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen ist denke ich jedem hier recht. Dass das der betroffenene oft nicht versteht ist auch klar...
Wieder etwas ab vom Thema, rechtfertige ich mich auch nicht mehr weiter.Falls jemand so eine Frage wie hier hat gerne raushauen, ich beschränke mich aufs wesentliche in Zukunft
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Nimm es nicht so ganz ernst....
es gibt auch Erwachsene User hier
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Beruf oder Berufung: das ist die Frage und jedem seine ureigene Entscheidung !
Ich habe schon 20€ bezahlt für rotes Kennzeichen hinter der Frontscheibe, musste an Ort und Stelle mit Panzertape an dem Stossfänger befestigt werden. Okay, hab ich gemacht.
Bei Alfa Romeo oder auch teilweise Peugeot wie auch Amis mit extra kleinen Kennzeichen, dort stehen diese Sachen in der Zulassungsbescheinigung bzw. der Hersteller hat genau dafür eine eigene Betriebsgenehmigung/ABE/Bauartgenehmigung.
Bei BMW gehört das Ding ittig an Auto, sind doch hier nicht im Italo-Treff !!
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Was für ein Quatsch!
Wenn es da einen Ermessensspielraum gibt, kann man den auch nutzen.
Er wird das Strafmass z.Bsp. bei einsichtigen und freundlichen Menschen anders ausschöpfen
als bei aggressiven uneinsichtigen Besserwissern und das ist auch richtig so.
Natürlich spielt da auch die Tagesform eine Rolle, das ist nur menschlich.
Der Geduldsfaden ist nicht immer gleich lang.Übrigens wenn ich bei der Rennleitung wär, würde ich auch die tiefergelegten Bassboxen,
mit ihren jugendlichen Fahrern, "bevorzugt" abfertigen.
Das hat auch nichts mit Diskriminierung zu tun oder Ungerechtigkeit.
Die Erfahrung zeigt einfach,dass diese Klientel es mit der Einhaltung von Regeln nicht so hat
und dementsprechend auch zu massregeln sind.Da werden Teile ohne ABE verbaut, zweifelhafte Felgen verbaut, Auspuffanlagen leergeräumt,
zu schnell gefahren, etc. pp.. Alles auch hier im Forum in schöner Regelmässigkeit nach zu lesen.
Nur ein Beispiel: Wie "gesittet" fahrt ihr?Ich will das gar nicht bewerten und StVO und BGB sind sicher keine Bibel für mich, aber das Genöle kann
man sich dann sparen.
Wenn ich wissentlich gegen geltendes Recht verstoße, sollte ich auch die Eier haben und die Konsequenzen
tragen, wenn ich erwischt werde.
Aber dann heißt es nur Scheißbulle, nicht objektiv, ungerecht, unsinnige Vorschrift, etc..
Schuld sind immer die anderen.Edit: Zu lang getippt, Biber war schneller.
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§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:"...(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugsangebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...."
20 cm über dem Boden und alles passt! Übrigens auch ein guter Anhaltspunkt bei tieferlegung etc... Ist das Kennzeichen dadurch zu niedrig und es kontrolliert dich einer wie ich dann gibt's ne schöne Mängelmeldung und wenn ich noch nen schlechten Tag hab ne Anzeige
Noch Fragen?
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Tja.... Gesetze sind halt da um diese zu beachten........aber wenn er sich an die obigen DInge hält, dürfte es doch kein Problem darstellen.
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@ TE (Resistance)
Versuch dich mal mit Biber per pn kurz zuschließen. Eine eindeutige Meldung gab es hier ja scheinbar nicht.
Wenn du von ihm ne Antwort hast, schick sie mir damit ich sie hier einfügen kann um wenigstens den Sinn des Threads erhalten können.