Kennzeichen versetzen...

  • Moin zusammen,
    ich habe vor das Kennzeichen an meinem Compi an die linke Seite (Fahrerseite) zu versetzen.
    Kann man das Kennzeichen direkt an die Stoßstange befestigen?... oder sollte noch Isolier- oder Dämmmaterial dazwischen zwecks Vibrationen???

  • Moin zusammen,
    ich habe vor das Kennzeichen an meinem Compi an die linke Seite (Fahrerseite) zu versetzen.
    Kann man das Kennzeichen direkt an die Stoßstange befestigen?... oder sollte noch Isolier- oder Dämmmaterial dazwischen zwecks Vibrationen???


    Klebs einfach drauf, ich habe meines z.B. mit Klettband befestigt ... viele Kleben es aber auch mit Doppelseitigem Klebeband ran :thumbup:

  • Ist das denn überhaupt erlaubt ? Dumm frag ......

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe (Walter Röhrl)

  • §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:"...(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugsangebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...."



    20 cm über dem Boden und alles passt! Übrigens auch ein guter Anhaltspunkt bei tieferlegung etc... Ist das Kennzeichen dadurch zu niedrig und es kontrolliert dich einer wie ich dann gibt's ne schöne Mängelmeldung und wenn ich noch nen schlechten Tag hab ne Anzeige :D


    Noch Fragen?


    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2



  • bist genau das kaliber polizist das jedem aufn sack geht.


    "und wenn ich noch nen schlechten Tag hab ne Anzeige :-D"


    für deine schlechte berufswahl und die daraus resultierende unzufriedenheit deinerseits kann keiner was


    gibt leute die haben besseres zu tun als jeden tag sich durch tausend paragraphen schwachsinnigen verkehrsrechts zu wühlen


    Edit by Admin: Mäßige mal bitte deinen Umgangston hier im Forum. Persönliche Beleidigungen sind unangebracht und haben beim nächsten mal Konsequenzen für dich!

  • Warum denn nicht? Wenn s nicht erlaubt ist, dann gibt's halt ne Anzeige. Wenn ich sehe was für Idioten der Führerschein weggenommen gehört, dann würd ich da als Polizist auch je nach Emotionslage mal durchgreifen.

  • Den Polizisten der mir sagt mein Kennzeichen ist 2 cm zu niedrig würd ich Eiskalt auslachen und RTL anrufen und fragen ob sie nicht lust hätten ne nette Folge zu drehen :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: .


    Wie Minderbemittelt muss man sein, jemanden wegen sowas zu Verurteilen anstatt sich mal um wichtigere dinge zu kümmern, ohne das Geld vom Staat mit Hirnfürzen zu verschwenden ?( ?(

  • Muss ja noch gut sichtbar sein auf Radarfotos, deswegen wohl auch primär (!!) der Sichtwinkel von 30°. :huh::thumbdown:



    Ich für meinen Teil habe die Erfahrung gemacht, dass man mit der Rennleitung vergleichsweise gut reden, bzw. sie bequatschen kann beim solch einem Kleinmist.


    Mal ehrlich, einen Mängelschein würde ich wegen som Schrott nicht akzeptieren, erst recht nicht, wenn das Kennzeichen weiterhin lesbar ist.


    Auch vollkommen richtig, künftig solche Vergehen nach Flensburger-Reform nicht mehr derart zu ahnden, denn was nicht die Verkehrssicherheit unmittelbar einschränkt erfordert in absolut keinem Fall eine Anzeige. [Blockierte Grafik: http://www.w3bd3s1gn.de/images/smilies/vogelzeig.gif][Blockierte Grafik: http://www.w3bd3s1gn.de/images/smilies/vogelzeig.gif][Blockierte Grafik: http://www.w3bd3s1gn.de/images/smilies/vogelzeig.gif]

  • Das ist doch nur sowas von lachhaft und echt eine schlechte Art zu zeigen was für ein "mortz"- Typ man ist.
    Ich habe mich noch niemals auf der Autobahn oder sonst wo gefragt: Man dem sein Kennzeichen könnte aber 6,5mm, nur als Beispiel, zu niedrig sein :D
    Wer sowas macht hat sonst kein Leben!

    Gruß
    Philipp



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  • lol du denkst echt du bist es ;)


    sauber weiter so, so macht man sich beliebt :thumbdown:

    Gruß,
    Tobi

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