BMW Unfalldiagnose usw...

  • Die HUK ist bekannt für solche hartnäckigkeit. Hab da auch meine Erfahrung gemacht.


    Ich würde an deiner Stelle GARNIX ausfüllen. Die sollen sich selber um ihre Infos kümmern.
    DU!!!!!! bist der geschädigte und nicht die HUK!!!!! ;)


    Ebenso hast du als geschädigter das Recht dir einen Gutachter deiner Wahl zu rufen, der den Schaden begutachtet.
    Wenn das der HUK nicht passt, muss ein Gegengutachten der HUK gemacht werden.
    Das ist dann im übrigen kein richtiges Gutachten, sondern eine sogenannte Plausibilitätsprüfung!!


    Also an deiner stelle musst du nur geduldig abwarten.......deinen Schaden bekommst du AUFJEDENFALL 100% bezahlt.
    Völlig irrelevant welche Vorschäden der Wagen hatte (ausser natürlich die Heckstossstange betreffend)


    Gruss

  • Grundsätzlich wenn ich halt Geschädigter war und der Schaden definitiv immer kein Totalschaden war, ahbe ich eigenen gutachter bzw. den der Werkstatt beauftragt und habe den Schaden bzw. meine Rechte an die Werkstatt abgetreten. Die kümmerten sich dann um alles, Gutachter, Leihwagen usw. Das ganze rechnete dann die Werkstatt mit der Versicherung ab, denn die haben da mehr Routine drin als jede Privatperson.


    Zickte eine Versicherung rum und zögerte das alles mit Formularen hinaus, entstehen einfach nur Mehrkosten, da jeder Tag der Leihwagen auch kostet. Fast immer waren innerhalb von 4 Tagen alles geklärt und der Wagen repariert. Jede Versicherung wägt ab: mögliche Mehrkosten durch Verzögerung, Gutachter usw. gegen die mögliche Einsparung durch Druck, Zeit usw.


    Je aufgeklärter man in ein solches Gespräch mit der Versicherung geht, umso weniger sehen diese Möglichkeiten, sich zu sträuben. Beim Anwalt würde ich nur stehen, wenn ich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Zumal ich nicht weiß, was der Anwalt für diese Beratung kassieren will und wer den dann bezahlen darf.


    PS: Wenn Du den Wagen als unfallfrei gekauft hast und das vertraglich festgehalten wurde, ist dies auch für keinen anderen in Frage zu stellen. Du hast dich ausreichend durch Info vom Händler abgesichert und damit deiner Pflicht genüge getan. Zweifelt die versicherung dies an, hat sie selbst und nicht Du das nachzuweisen. Sie ist in der Beweispflicht.


    Kommt die Versicherung mit Gutachtern, müssen sie natürlich Zugang zum Auto erhalten. Sollst Du dafür irgendwo hinfahren, sind dir dafür die entstehenden Kosten zu erstatten! Es gibt dafür eine Aufwandspauschale von 25 Euro, die du immer einfordern kannst. Gilt also für Telefonate, Fotos, Briefpost, Benzingeld usw. im Zusammenhang mit dem Unfall. Bei Mehraufwand weiß ich nicht, was dann passiert, ob nur max Pauschale, oder sogar mehr gezahlt wird.


    Viel Erfolg

  • Überführt wurde diese dreiste Mogelpackung dann nicht durch Auslesen etc., sondern durch eine Abfrage der Werkstatthistorie, woraus eindeutig hervorging, dass der Wagen manipuliert sein muss.


    Genau , so ist es ...
    Nur die Orig. Historie ,das was heutzutage noch zählt.. (ist aber auch nicht so leicht beim :) rauszubekommen)
    Aaaaber, wenn es nich beim :) repariert wurde ,dann weiß die Historie es auch nicht, aber die Versicherung schon anhand Fahrgestellnummer (ob schon iwas Blechmässig repariert wurde in einem anderen Werkstatt) ...


    Das ganze rechnete dann die Werkstatt mit der Versicherung ab, denn die haben da mehr Routine drin als jede Privatperson.


    Und genau darauf hat sich HUK in letzte Zeit extrem spezialisiert .. :cursing: .... :meinung:


    Und nicht nur HUK ,
    Ich hatte letztes Jahr mit ERGO das ähnliche erlebt.


    Habe als Geschädigte beim :) Kostenvoranschlag gemacht, an Vers. weitergeleitet, und dann fing es erst das ganze Prozedur an ...
    Ihren Gutachter hab ich zugelassen (hat mir mein Anwalt geraten, das wir dann beim Gericht gute Chancen hätten ) und er hat so ein lächerliches Gutachten erstellt, was vorne und hinten gar nicht stimmte...
    Habe zuvor ein Anwalt eingeschaltet (keine Rechtschutzvers. gehabt und dürfte natürlich im voraus aus eigener Tasche zahlen ... ;( ) ein UNABHÄNGIGEN Gutachten machen lassen (von einem Dipl. Ing. Unfallanalitiker oder so) da war schon die Name ausschlaggebend für die Versicherung ... :D
    Und iwan mal nach 6-7 Monatigen "Schlacht" , aber auch wirklich nach dem letzten bösen schreiben vom Anwalt, das wird in einer Woche vor Gericht ziehen, hat die Ergo versich. endlich mal aufgegeben .
    So waren halt meine Erfahrungen z.B. mit ERGO Vers. letztes Jahr..


    Und es werden auch alle anderen Versich. mit der Zeit es auch bemerken , das da noch Kohle von den Leuten rauszuschlagen ist, und werden bestimmt dem Huk folgen ... :cursing: ... :wall: :wall: :wall:


    Gruß ED

  • Zitat

    Habe als Geschädigte beim Kostenvoranschlag gemacht, an Vers. weitergeleitet, und dann fing es erst das ganze Prozedur an ...


    Fehler nummero uno



    Zitat

    Ihren Gutachter hab ich zugelassen (hat mir mein Anwalt geraten, das wir dann beim Gericht gute Chancen hätten ) und er hat so ein lächerliches Gutachten erstellt, was vorne und hinten gar nicht stimmte...


    Fehler nummero due, was erwartest du bei einemVersicherungsgutachter?


    Zitat

    Habe zuvor ein Anwalt eingeschaltet (keine Rechtschutzvers. gehabt und dürfte natürlich im voraus aus eigener Tasche zahlen ... ) ein UNABHÄNGIGEN Gutachten machen lassen (von einem Dipl. Ing. Unfallanalitiker oder so) da war schon die Name ausschlaggebend für die Versicherung ...


    8| Den Anwalt hast du zahlen mssen oder? Den Gutachter auch? Wäre Feher nummero tre


    Zitat

    Und iwan mal nach 6-7 Monatigen "Schlacht" , aber auch wirklich nach dem letzten bösen schreiben vom Anwalt, das wird in einer Woche vor Gericht ziehen, hat die Ergo versich. endlich mal aufgegeben .
    So waren halt meine Erfahrungen z.B. mit ERGO Vers. letztes Jahr..


    Wäre auch kürzer gegangen, evtl. 8) Meine Wege bei sowas, Unfall>>Gutachter>>Anwalt (nicht zwingend) >> Versicherung löhnt. Kann mich bisher nicht beklagen :D Selbst die Allianz hat da schon mehrfach den kürzeren gezogen.

  • 8| Den Anwalt hast du zahlen mssen oder? Den Gutachter auch? Wäre Feher nummero tre


    JAAAAAA. Im Voraus, da bei mir wie oben beschrieben war kein RECHTSschutz war ...


    Zitat

    Habe zuvor ein Anwalt eingeschaltet (keine Rechtschutzvers. gehabt und
    dürfte natürlich im voraus aus eigener Tasche zahlen ... )


    einfach mal grundlich lesen , nicht einfach WILD darauf posten ... :thumbsup:


    Gruß ED

  • Egal ob HUK oder eine andere Versicherung, unterhält man sich mal mit Bekannten über die letzten Jahre, so kommt es wohl mittlerweile ziemlich oft vor, daß Versicherungen die Schadensregulierung verzögern. Manche Versicherungen ( Allianz ) wohl so schlimm, daß es der ARD sogar schon eine Reportage wert war.
    So wird wohl erstmal abgefragt, ob der Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung hat. Ist dies nicht der Fall, wird wohl bei vielen Versicherungen damit begonnen, die Regulierung zu verschleppen. Ganz einfach aus dem Grund, weil sich viele den Gang, der letztendlich bis zum Gericht führen kann, scheuen.