Auto nachlackiert : Welche Rechte welche Pflichten?

  • Tag zusammen,


    Bis jetzt wurde mir immer sehr gut geholfen,vllt habt ihr jetzt auch ein paar Tipps für mich.


    Wurde heute drauf hingewiesen das meine Rechte Tür lackiert wurde ( hinten ),nachdem ich genauer nachgeschaut habe sind in der Tat lackeinschlüsse zu erkennen,warum ich das beim Autokauf nicht gemerkt habe verstehe ich einfach nicht. Diese kleinen Pickel stehen meiner Meinung nach für keine Proffessionalität.


    Der Kauf ist schon knapp 6 Monate her,aber im Kaufvertrag steht eindeutig das der Wagen kein Unfall hatte. Und wieso sollte man bei einer kleinen Beule den ganzen Kotflügel und die Tür mitlackieren?


    Wie sind denn jetzt meine Rechte,Anwalt nehmen und Geld zurück?


    oder Geld sparen,für Benzin ausgeben, hinfahren und den Typen aus seinem E90 ziehen?



    Mir ist beides Recht :rolleyes:


    Eure Meinung bitte



    Lieben Gruß

  • Wenn im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen" kannste da leider nix mehr machen

  • Also vllt eine halbproffessionelle Kratzer Reparatur?


    Naja "gekauft wie gesehen" steht da nicht,das ist ein vorgedruckter von mobile.de,selbst wenn... wenn dort steht unfallfrei und der Wagen hatte einen Unfall so ist der ganze Vertrag doch gebrochen oder nicht?Betrug ist Betrug.

  • Kratzer z.B. sind aber kein Unfall. Und wenn eben viele große Kratzer in der Tür waren dann lohnt sich eine Nachbesserung kaum noch sondern nur noch eine Komplettlackierung.


    :dito: leider meinen viele das ein Auto ohne Unfall auch kein Kratzer oder eine Beule haben darf.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • ja, du kannst zum anwalt und warscheinlich eine preisminderung oder rückwandlung erzwingen.


    und die Definition für Unfallwagen geht nach Reperaturwert, soweit ich weiss.
    Wenn also durch eine Vorgang ein Schaden von Betrag X überschritten wird, isses ein Unfall.
    Bei einer Tür seh ich das als gegeben an.



    als adac mitglied gibts kostenlose erstberatung

  • Zitat

    "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte".
    Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen.


    Manchmal stellt es einem die Haare auf was alles als "Unfallauto" bezeichnet wird. ;(

  • Du kannst sicherlich die Arbeit an der Türe mit Lackeinschlüssen reklamieren, aber evtl sollte das auch noch unter Lackgarantie fallen. Speziell wann der Wagen nachlackiert wurde, wenn auch nur teilweise und der Händler das so nicht expliziet erwähnt hat, würde ich ihn mal darauf ansprechen. Ne Lösung läßt sich aber nur im ruhigen Gespräch finden. Nicht einfach abwimmeln lassen, ruhig und bestimmt bleiben.

  • Das ein Staubkörnchen im Lack eingeschlossen ist, passiert leider mal.
    Lackierkabinen sind nunmal keine Reinräume.
    Aber nur weil in der Tür 2-3 kleine Staubeinschlüsse sind so einen Aufriss?!
    Ich bitte dich. Bei so alten Schüsseln, wie es die E46 sind, spielt das doch kaum eine Rolle.


    Achja, zum Thema nachlackieren:
    Ich habe meinen vor 2 Jahren komplett neu lackieren lassen. Nein, es war weder ein Unfall, noch ein 10-Facher Überschlag.


    Es soll Menschen geben, die ihre Autos (bzw. auch Einzelteile) aus ästhetischen gründen lackieren lassen.
    Bleib doch erstmal ganz locker, bevor man wieder Panik aufgrund eines "Unfalls" schiebt.


    Es wäre wohl äußerst interessant, dass du dich mal zum Thema "Unfallwagen" informieren würdest. Viele Leute vermuten schon bei einem getauschten Kotflügel einen Unfallwagen. Dies ist jedoch nicht so.
    Google zu dem Thema mal etwas... Du wirst dich wundern, ab wann ein "Unfallwagen" als Unfall gilt ;)


    Gruß Michael