Keine TÜV Plakette bekommen :(

  • Hallo,


    heute war ich mit meinem Schätzchen beim TÜV und habe leider keine Plakette bekommen. Es wurde lediglich ein Mangel festgestellt, nämlich, dass an der VA und HA unterschiedliche Federn verbaut wurden. Und zwar habe ich an der VA Sachs Stoßdämpfer mit Fintec Federn und an der HA AP Dämpfer mit AP Federn. Sollte eigentlich während der Untersuchung gleich eingetragen werden. Doch der Prüfer weigerte sich und sagte, dass dies unzulässig sei. Ich dachte immer, das wäre kein Problem, wie mir auch verschiedene Werkstätten versicherten. Naja, jetzt habe ich vier Wochen Zeit entweder einen Prüfer zu finden, der mir das einträgt oder ich muss mir neue Federn besorgen. Was meint ihr, ist das wirklich nicht erlaubt verschiedene Federn zu verbauen? Habe das noch nie gehört.


    Gruß Alex

  • Zum Thema "abenteuerliche Fahrwerke" wäre das in der Kombination sicherlich ein Vorführobjekt. Wie kommt man denn auf solche Ideen? :gruebel:


    Ich würde freiwillig (wissentlich) damit keinen Meter fahren. Kann den Prüfer verstehen. :floet:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Kommt immer drauf an, was im Teilegutachten steht. Mir ist persönlich aber kein Fall bekannt, bei dem das erlaubt wäre. Ist ja eigentlich auch total unsinnig.

    [align=center]100% Sauger - nur Tote müssen zwangsbeatmet werden

  • Zitat

    Zum Thema "abenteuerliche Fahrwerke" wäre das in der Kombination sicherlich ein Vorführobjekt. Wie kommt man denn auf solche Ideen? :gruebel:


    Ich würde freiwillig (wissentlich) damit keinen Meter fahren. Kann den Prüfer verstehen. :floet:


    :dito:

  • So ganz freiwillig war das auch nicht. Hatte zuerst an der VA ebenfalls AP Dämpfer + Federn. Jedoch sprangen die Federn aus den Tellern, weil die letzte Windung zu stark geknickt war. Daraufhin wurden an der VA wieder die die Seriendämpfer mit den alten Federn verbaut. Und so fährt es sich auch wirklich angenehm. Ich verstehe da jetzt nicht das Problem.

  • Das es nicht erlaubt ist, weil es wohl vom Hersteller nicht geprüft wurde, wenn man am PKW nur an der HA andere Teile verbaut.
    Somit steht hier mal ein Erlöschen der BE im Raum und beim TÜV ein erheblicher Mangel.

    [align=center]100% Sauger - nur Tote müssen zwangsbeatmet werden

  • Du musst das Problem auch nicht verstehen, so lange es der TÜV-Prüfer tut :)


    Wenn unterschiedliche Federn verbaut sind, ist davon auszugehen das sie nicht die gleichen "Fahreigenschaften" haben, in wie weit das zu Problemen führen könnte, muss dir wohl keiner erklären?

  • Mal doch die Federn an. Kannst sie schwarz Färben und sagen, dass sie alle von Eibach sind.


    Die Prüfnummer des Gutachtens muß dann aber auch aufgebracht werden. Am Ende verklagt dich Eibach wegen Produktfälschung und Rufschädigung. :lol:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.