Wertminderung Unfallfahrzeug - Z4 M


  • Wenn der Schaden Fach- und Sachgerecht repariert wurde und nicht gerade in ner Hinterhofwerkstatt rumgeschustert wurde ist das doch kein Problem.


    Ich möchte mal da drauf hinweisen, das der M4-Zetti als "unfallfrei" vom AH ####### an Alpha verkauft wurde :lehrer:


    @Alpha:ch weiss nicht woher Du den Schaden weisst ( :P ), aber hau dem Händler auf die Pfoten das er das nicht nochmal macht :thumbdown:

    Do'nt feed the (Foren-) Trolls :w0019:




    Äpplerhaltige Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
    Stefan


  • Wo ist das Problem mit einem Auto welches einen Unfall hatte zu fahren ?!
    Wenn der Schaden Fach- und Sachgerecht repariert wurde und nicht gerade in ner Hinterhofwerkstatt rumgeschustert wurde ist das doch kein Problem. Natürlich sollte/muss eine Wertminderung berücksichtigt sein.
    Ganz ehrlich, bei manchen Automarken sind die Fahrzeuge wenn sie nachträglich repariert oder lackiert wurden, besser als von Werk!!! Ich spreche da aus Erfahrung!!


    Ist halt Ansichtssache, ich hatte damals auch einen unverschuldeten Unfall und die Option gehabt den Wagen reparieren zu lassen, wollte ich aber nicht.

  • Ich möchte mal da drauf hinweisen, das der M4-Zetti als "unfallfrei" vom AH ####### an Alpha verkauft wurde :lehrer:


    @Alpha:ch weiss nicht woher Du den Schaden weisst ( :P ), aber hau dem Händler auf die Pfoten das er das nicht nochmal macht :thumbdown:



    Jepp großer BMW Händler - und jaaa werd ich tun!. Das soll er nicht nochmal machen..
    Ist echt scheiße =/.


    Wenns ganz dumm läuft, verkauf ich die Kiste in 4 Jahren udn der Käufer findet dann heraus das es ein Unfaller ist und ich bin am Arsch..

    www.alpha-composites.de


    Fragen zu Carbon oder Teile mit Carbon laminieren lassen? dann nur her mit den Anfragen =)


    Navi Kartenmaterial incl. Blitzer + Software =) - bei Interesse PN

  • Lass dir wenn du ihn behälst aber aufjedenfall die Rechnung von der Reperatur geben, damit du bei einem eventuellen Wiederverkauf belegen kannst dass der Schaden professionell behoben wurde.
    Dann sollte der Wert auch nicht großartig gemindert werden.


    Tja die Rechnung ^^ das ist jetzt so ne Sache :D bin mal gespannt ob ich da noch eine nachgereicht bekomme.
    Wahrscheinlich muss die mein Anwalt erstmal einfordern! :thumbdown:

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  • Tja die Rechnung das ist jetzt so ne Sache bin mal gespannt ob ich da noch eine nachgereicht bekomme.
    Wahrscheinlich muss die mein Anwalt erstmal einfordern!

    Wenn keine Rechnung nachgereicht wird, würde ich aufjedenfall auf eine Rückgabe bestehen!!!
    Ohne Rechnung wird es schwer einen Unfallwagen wieder zu einem guten Kurs loszuwerden.

  • Meiner Meinung nach sollte der Händler den wirklichen EK des Fahrzeuges offenlegen und bei der Differenz zum VK an dich trefft ihr Euch in der Mitte. Wäre zumindest erstmal ein Anfang und ein Betrag wo man Verhandlungen beginnen kann. :meinung:


    Allerdings sollte auch noch ein Sümmchen für das Verschweigen des Schadens vom Preis abgehen. :lehrer:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Das Problem ist nur, der Händler darf keine Rechnung rausgeben aus Datenschutzgründen. Normalerweise darf Alpha nicht mal von nem BMW Händler die Information bekommen dass dieser repariert wurde. Wenn müsste man die Sache mit Einverständnis des Vorbesitzers klären!

  • WUrde auch - da hab ich die Email ;) schwarz auf weiß.


    "Sehr geehrter Palladino,
    nach Rücksprache mit unserem Kunden Herrn XXX kann ich Ihnen auf diesem Wege den von Ihnen angesprochenen Heckschaden bestätigen.
    Alles weitere Besprechen Sie bitte mit dem Herrn XXX selbst."


    Also auch alles Wasserdicht =) bissl durch die Blume die Azubine (wohl ne neue) :D mit Fragen durchlöchert ^1

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    3 Mal editiert, zuletzt von Alphaflight ()

  • Für die Berechnung des merkantilen Minderwertes können verschiedene Formeln herangezogen werden. Üblich ist die Methode nach Ruhkopf-Sahm, die allerding einen Minderwert nur für Fahrzeuge mit weniger als 100.000km und jünger als 5 Jahre bejaht.
    Nach einer Richtlinie des BVSK liegt der Höchstsatz bei 8%.
    Anderer Formeln orientieren sich an den Reparaturkosten, wobei der Wert des Fahrzeugs grundsätzlich aussen vor bleibt.


    Alles auf einen Blick findest du hier!