320d Turboschaden - Gewährleistung 10 Monate nach Kauf?

  • Ich habe im November 2012 einen 320d touring, Bj. 2002, 147.500 km gekauft.
    Der Gebrauchtwagenhändler wies mich darauf hin, dass der Turbolader ein wenig pfeift, meinte aber, dass dies laut Vorbesitzer schon lange der Fall und nicht weiter schlimm sei.
    Ich hatte mich vor dem Kauf bereits intensiv hier im Forum informiert (Turboprobleme, insbesondere Bj. 2001/2, i.d.R. bei spätestens 150.000 km kaputt) und war zum dem Schluss gekommen, dass der Kauf lohnenswert ist, wenngleich es recht wahrscheinlich war, dass der Turbo in Bälde ersetzt werde müsste. Um mich dagagen abzusichern schloss ich eine Gebrauchtwagengarantie für 2 Jahre ab, welche den Turbo mit einschließt. Im Kaufvertrag wurde unter dem Punkt "Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen" vermerkt: "Turbo hat Nebengeräusch".


    Vor ein paar Wochen war der Wagen bei der Inspektion 2 bei einer freien Werkstatt, hinsichtlich Turbolader wurde mir nichts gesagt, schien soweit alles in Ordnung zu sein, das Pfeifen hatte sich im Vergleich zum Kauftermin auch nicht deutlich verstärkt.
    Im Anschluss war ich mit dem Auto im Urlaub, und dort wurde das Turbopfeifen dann deutlich stärker (knapp über 160.000 km). Zurück in Deutschland habe ich das erste Mal Rauch im Rückspiegel beim (vorsichtigen) Anfahren mit kaltem Motor sehen können und habe daraufhin den Wagen zu BMW gebracht um den Turbo prüfen zu lassen. Ergebnis: Turbo ist hinüber, ich soll auf keinen Fall mehr mit dem Auto fahren, ansonsten riskiere ich einen Motorschaden, Reparatur ist mit 1850 Euro veranschlagt.



    BMW hat sich dann mit der Versicherung (WENA-Car) in Verbindung gesetzt. Diese verweisen darauf, dass ich das Auto angeblich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf hätte warten lassen müssen. Ich habe mich an die BMW-Wartungsintervalle gehalten (der Wagen ist durchgängig entsprechend des BMW-Serviceheftes gepflegt), doch das interessiert die Versicherung nicht, denn die Inspektion wurde 8 Monate nach dem Kauf durchgeführt. Natürlich hatte mir der Gebrauchtwagenhändler NICHT mitgeteilt, dass es dieses Klausel gibt und mir war sie im Vertrag nicht aufgefallen. Folge: die Versicherung zahlt keinen Cent.


    Nun stellt sich die Frage: kann ich vom Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung verlangen? Der Kauf ist ja noch kein Jahr her. Da der Kauf 10 Monate zurück liegt, liegt die Beweislast allerdings bei mir. Deshalb meine Frage: Wie kann ich beweisen, dass mir der Verkäufer ein mangelhaftes Auto verkauft hat und dieses nachbessern muss? Oder hat sich der Verkäufer durch seine Anmerkung "Turbo hat Nebengeräusch" von sämtlichen Haftungsverpflichtungen hinsichtlich des Turboladers befreit? Meinem Verständnis nach bedeutet "Geräusch" ja nicht das gleiche wie kaputt - der Turbo hat ja durchaus noch funktioniert. Insofern gibt der Händler ja sogar gewissermaßen zu, dass der Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt vorlag.


    Ich hoffe sehr, dass ich irgendwie gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen kann, ansonsten werde ich das Auto wohl nach der Reparatur wieder verkaufen müssen...


    Vielen Dank für eure Ratschläge!

  • Naja der VK wird sich vermutlich mit dem Vermerk recht gut rausreden können, er hat dich ja quasi darauf hingewiesen das der Turbo Geräusche macht, ob er dir dann erzählt hat das sei nicht schlimm usw. musst du ihm erst mal beweisen, so wird er sagen: Käufer wusste von den Geräuschen und hat trotzdem gekauft, da bist du ein wenig selber Schuld. Die 320d sind ja bekannt dafür das bei ca. 150.000km der Turbo die Fühler strecken kann.


    Ich würde mal eher zu einer Anwaltshotline raten und dort den Fall schildern, alles andere ist Spekulation von 20 Leuten die mal vom Bekannten ihres Frisörs gehört haben wie sowas angegangen ist ;)


    Allerdings ist eine Reparatur auch für deutlich weniger als 1800 Euro, ein überholter Turbo kostet ca. 700€ und der Einbau bei einer freien Werkstatt ca. 500€.


    Und das der Wagen bei der Inspektion war nutzt in Sachen Turbo meistens recht wenig, um einen Turboschaden vorhersehen zu können, müsste man den schon zerlegen.

  • Hallo erstmal. 8)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Danke für den Tipp mit der Anwaltshotline - und hallo zusammen :)


    Ich habe mit einer Anwältin telefoniert. Sie meinte, dass der Händler durchaus haften muss und dass die Anmerkung im Kaufvertrag sogar zu meinen Gunsten ausgelegt werden würde. Denn ein Nebengeräusch ist nicht mit einem defekten Turbolader zu verwechseln. Gleichzeitig ist die Anmerkung ein Hinweis darauf, dass bereits beim Kauf ein Mangel vorlag, der sich dann weitergefressen hat und schlussendlich zum Schaden geführt hat. Ich bin mal gespannt was daraus wird...

  • @ Tommy: Ich persönlich war ehrlich gesagt auch verwundert über die Aussage der Anwältin. Ich hatte eigentlich mit einem Haftungsausschluss auf Grund der Sachlage und des Vermerks gerechnet. Die Anwältin meinte allerdings, dass sie auf KFZ-Vertragsrecht spezialisiert ist und seit 15 Jahren in diesem Bereich tätig ist. Die Homepage erschien mir auf den ersten Blick auch erst einmal vertrauenswürdig (http://www.anwalt-dr-tiedtke.de/index.html). Nichtsdestotrotz stelle ich mir folgende Frage: Lohnt es sich, sich für eine Reparatur i.H.v. 1850 Euro auf einen Rechsstreit einzulassen? Und inwiefern kann ich auf die Aussage der Anwältin vertrauen, dass die Aussichten auf Erfolg groß sind? Vielleicht will sie ja auch nur Geld verdienen, wenngleich sie weiß, dass wir bei einer Gerichtsverhandlung ohnehin verlieren würde und ich die Kosten tragen muss...
    Falls jemand von euch Erfahrungen in diesem Bereich hat bin ich über Kommentare und Tipps natürlich dankbar!
    Viele Grüße

  • So ein Rechtsstreit ist immer eine 50/50 Sache, mal wird für den Käufer entschieden, mal für den Händler. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

  • Nein, Rechtschutzversicherung habe ich leider keine. Und es ist vermutlich auch nicht möglich zum jetzigen Zeitpunkt noch eine abzuschließen, da der Schaden ja bereits eingetreten ist.

  • Ja das kannst du knicken ;)


    Vielleicht sprichst du noch mal mit dem Verkäufer und versuchst mit ihm eine Lösung zu finden.

  • Der Verkäufer zeigt sich leider überhaupt nicht kooperativ und meint, ich hätte das Risiko eines Turboschadens bewusst in Kauf genommen. Das stimmt ja eigentlich auch, aber deswegen hatte ich ja die Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, welche mich dagegen absichern sollte. Insofern bin ich eigentlich auch nicht sauer auf den Händler sondern auf die Versicherung, da diese, wie eingangs beschrieben, aus nichtigen Gründen nicht bereit sind die Reparaturkosten anteilig zu zahlen. Wenn die Versicherung gezahlt hätte, hätte ich meinen Anteil ohne Murren selbst getragen, ich hatte eigentlich nicht geplant den Händler zu involvieren...