Ich habe im November 2012 einen 320d touring, Bj. 2002, 147.500 km gekauft.
Der Gebrauchtwagenhändler wies mich darauf hin, dass der Turbolader ein wenig pfeift, meinte aber, dass dies laut Vorbesitzer schon lange der Fall und nicht weiter schlimm sei.
Ich hatte mich vor dem Kauf bereits intensiv hier im Forum informiert (Turboprobleme, insbesondere Bj. 2001/2, i.d.R. bei spätestens 150.000 km kaputt) und war zum dem Schluss gekommen, dass der Kauf lohnenswert ist, wenngleich es recht wahrscheinlich war, dass der Turbo in Bälde ersetzt werde müsste. Um mich dagagen abzusichern schloss ich eine Gebrauchtwagengarantie für 2 Jahre ab, welche den Turbo mit einschließt. Im Kaufvertrag wurde unter dem Punkt "Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen" vermerkt: "Turbo hat Nebengeräusch".
Vor ein paar Wochen war der Wagen bei der Inspektion 2 bei einer freien Werkstatt, hinsichtlich Turbolader wurde mir nichts gesagt, schien soweit alles in Ordnung zu sein, das Pfeifen hatte sich im Vergleich zum Kauftermin auch nicht deutlich verstärkt.
Im Anschluss war ich mit dem Auto im Urlaub, und dort wurde das Turbopfeifen dann deutlich stärker (knapp über 160.000 km). Zurück in Deutschland habe ich das erste Mal Rauch im Rückspiegel beim (vorsichtigen) Anfahren mit kaltem Motor sehen können und habe daraufhin den Wagen zu BMW gebracht um den Turbo prüfen zu lassen. Ergebnis: Turbo ist hinüber, ich soll auf keinen Fall mehr mit dem Auto fahren, ansonsten riskiere ich einen Motorschaden, Reparatur ist mit 1850 Euro veranschlagt.
BMW hat sich dann mit der Versicherung (WENA-Car) in Verbindung gesetzt. Diese verweisen darauf, dass ich das Auto angeblich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf hätte warten lassen müssen. Ich habe mich an die BMW-Wartungsintervalle gehalten (der Wagen ist durchgängig entsprechend des BMW-Serviceheftes gepflegt), doch das interessiert die Versicherung nicht, denn die Inspektion wurde 8 Monate nach dem Kauf durchgeführt. Natürlich hatte mir der Gebrauchtwagenhändler NICHT mitgeteilt, dass es dieses Klausel gibt und mir war sie im Vertrag nicht aufgefallen. Folge: die Versicherung zahlt keinen Cent.
Nun stellt sich die Frage: kann ich vom Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung verlangen? Der Kauf ist ja noch kein Jahr her. Da der Kauf 10 Monate zurück liegt, liegt die Beweislast allerdings bei mir. Deshalb meine Frage: Wie kann ich beweisen, dass mir der Verkäufer ein mangelhaftes Auto verkauft hat und dieses nachbessern muss? Oder hat sich der Verkäufer durch seine Anmerkung "Turbo hat Nebengeräusch" von sämtlichen Haftungsverpflichtungen hinsichtlich des Turboladers befreit? Meinem Verständnis nach bedeutet "Geräusch" ja nicht das gleiche wie kaputt - der Turbo hat ja durchaus noch funktioniert. Insofern gibt der Händler ja sogar gewissermaßen zu, dass der Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt vorlag.
Ich hoffe sehr, dass ich irgendwie gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen kann, ansonsten werde ich das Auto wohl nach der Reparatur wieder verkaufen müssen...
Vielen Dank für eure Ratschläge!