Evtl. verschwiegener Unfallschaden nach Privatkauf im November - E46 320 Ci M54 Baujahr 3/2001

  • Guten Abend zusammen,


    dies ist mein erster Post im Forum und leider habe ich gleich ein größeres Problem und muss euch um Hilfe bzw. Rat bitten. Ich hoffe ich habe für dieses Thema das richtige Unterforum erwischt, falls nicht bitte ich um eine Verschiebung in die richtige Kategorie.


    Vergangenen November habe ich einen E46 320Ci M54 Baujahr 3/01 von Privat gekauft (bin leider noch nicht zu einer Vorstellung im Forum gekommen). Das Fahrzeug war optisch und technisch in super Zustand. Der Lack war außerordentlich gut und die einzigen ersichtlichen Mängel waren eine Rostblase am linken hinteren Radlauf und zerrissene Nähte an den Wangen der Sportsitze. Die Rostblase ist in 2 Monaten erheblich größer geworden und breitet sich jetzt sogar auf die Außenseite des Fahrzeugs aus.


    Heute bin ich zu einer Lackierei gefahren, um mir einen Kostenvoranschlag für eine Rostbeseitigung geben zu lassen. Nach kurzer Durchsicht des Meisters sagte er mir, dass der linke hintere Kotflüge mit 95%-iger Sicheheit getauscht wurde. Desweiteren wurde fast das komplette Auto (bis auf Heckklappe und vorderen rechten Kotflügel) neu lackiert. Sogar Dach und Türen waren komplett neu lackiert. Die Lackdicke reicht von 150-600 µm. Im Kaufvertrag und auf Nachfrage wurde mir versichert, dass das Auto keinerlei Unfallschäden oder andere Beschädigungen hatte. Das Fahrzeug befindet sich laut Aussage des Verkäufers (2 Zeugen) seit jeher in Familienbesitz. Der vorherige Besitzer ist allerdings nicht im Brief vermerkt.


    Der jetzige Zustand ist eine komplette Durchrostung des Kotflügels. Der Radlauf in Richtung Fahrerseite ist weich und kann mit etwas Druck durchstoßen werden. Die Ursache ist wahrscheinlich eine fehlende Dichtung an der Heckscheibe zum Kotflügel, an der es auch schon Rost gibt und Wasser ungehindert eindringen kann. Die Kosten für eine Reparatur könne man nicht absehen, da man dazu erst den gesamten Kotflügel abbauen müsste und sich dies schon um die 4000 € kosten würde.


    Der Lackierermeister empfahl mir meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und im Notfall mit anwaltlicher Unterstützung den Vertrag rückabzuwickeln, da alles auf einen verschwiegenen Unfall hindeute.

    Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.


    - Gibt es eine Möglichkeit das Alter der Beschädigung bzw. des Lacks zu bestimmen?
    - Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit vorangegangene Unfälle durch Recherche herauszufinden?
    - Was wäre euer Rat, um dem Verkäufer nachweisen zu können, dass er diesen Mangel verschwiegen hat?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und allzeit gute Fahrt!


    Viele Grüße,


    Dominic



  • Was soll da 4000 EUR kosten? Das hintere Seitenteil kannst du nicht ausbauen, um es anzuschauen sondern als Reparaturteil (ganzes Seitenblech) bei BMW kaufen. Ich behaupte das kostet ohne % ca. 700 EUR.
    Lackieren muss man dann eben noch recht umfangreich aber das kann auch nicht mehr als 600 - 800 EUR kosten (ich spreche immer davon wenn das ganze Seitenteil (bis hinten im Falz und in der Dachleiste) ersetzte wird) und vorher einschweißen (500 EUR). Dann hast du aber schon ein komplett neues Teil.


    Rechtschutz ist ein toller Tip. Nur wenn man 1. sich in einen Vertrag hineinschreiben lässt "unfallfrei" und 2. keine Ahnung hat ist es halt schlecht.
    "unfallfrei" ist ein dehnbarer Begriff. Vielleicht war es Vandalismus (Beule rein getreten). Ist es dann ein Unfall?


    Daher immer "Nachlackierungsfrei" bestätigen lassen - dann wäre das mit dem Rückabwickeln eine leichte Sachen sofern er davon wissen musste.


    Ich würde noch einmal eine anderen Lackierer aufsuchen. Ganz billig ist es sicher nicht aber 4000 EUR sicher auch nicht um den Schaden zu reparieren.


    BTW: Du wirst kaum ein Auto finden, was 12 Jahre als ist und nicht nachlackiert wurde. Bei mir wurde auch mehr oder weniger 1x außen herum nachlackiert, einen echten Unfall hatte er aber sicher nie.

  • Zitat

    Du wirst kaum ein Auto finden, was 12 Jahre als ist und nicht nachlackiert wurde.

    Sehe ich genau so - außer einem ist der Zustand vom Auto egal :)

     [Blockierte Grafik: http://images.spritmonitor.de/557532.png]



    M3 Stossstange vorne, BMW Performance Schaltknauf, Automatikgetriebe Modifizierung, DP, Leistungskur von Turboperformance, Stahlflexleitungen Fischer Black Edition, Radlauf hinten gebördelt, Philips Colormatch Xenon Brenner, Led Innenbeleuchtung, M3 Domstrebe, Bilstein B14 mit Z4 Domlager;

    Geplant: Neues Fahrwerk, AGA ab DP, M3 Domstrebe, M3 Motorhaube, CSL Heckklappe;

  • So dehnbar ist der Begriff unfallfrei nicht. Ab einer Schadenshöde von ca.900? muss es als Unfallschaden deklariert werden.


    Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.



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  • Grundsätzlich spricht eine neue Lackierung nicht immer für einen Unfall. Dass man das selbstverständlich auch aus optischen Gründen machen kann ist klar, allerdings hat es mich und den Lackierer stutzig gemacht.


    Um hier ein Update zu geben, war ich heute bei einem Gutachter in der Umgebung und er hat den Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt. Scheinbar war es ein massiver Seitenschaden bei dem auch das Dach beschädigt wurde (wurde beilackiert an der Unfallseite). Weiterhin wurde ich nie über diesen Unfall informiert und auch der Kaufvertrag bestätigt die Unfallfreiheit.


    Auch der Gutachter hat mir nun rechtliche Schritte empfohlen, da es sich um eine erhebliche Beschädigung gehandelt hat.


    Viele Grüße und danke für die Beiträge!

  • schade, dass dir dass mit dem e46 passiert ist :/ Ich hoffe das schreckt dich nicht vom e46 allgemein ab :D


    Viel erfolg und halte und auf dem Laufenden!

  • 900 EUR was? Gutachterlich ermittelter Schaden? Materialkosten? Rechnung mit/ohne Steuer? ???


    Und wo steht das? Sicher in keine Gesetz. Das ist möglicherweise die Entscheidung eines Gerichts, die zittiert wird.



    @ Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.



    Doch - das bringt sehr wohl etwas weil man dann - wenn nämlich der Verkäufer es nicht bestätigt - im Detail durchgehen kann was warum gemacht wurde. Wenn dann nur Rostausbesserungen deklariert werden, tatsächlich aber etwas anderes auch war, was nicht angegeben wurde hast du eine Möglichkeit gegen den Verkäufer vorzugehen.


    Wenn der Grund für den nun vorliegen Schaden doch kein Unfall ist oder dieser möglicherweise beim Vorbesitzer passiert ist und dem jetzigen Verkäufer nicht nachweisbar ist, dass er dich getäuscht hat hast du keine Chance.


    So einfach ist die ganze Sache nämlich nicht. Einmal davon abgesehen, dass es einfach dauert. Denn wie wird der Ablauf sein:


    Nehmen wir an du hast eine Rechtschutzversicherung und die nimmt den Fall an (muss sie nämlich nicht wenn sie es als aussichtslos erachtet).
    Du machst dir einen Termin mit einem Anwalt aus (dauert ein paar Tage)
    Du erklärst ihm was passiert ist, er setzt ein Schreiben an den Käufer auf sich dazu zu äußern und eine außergerichtliche Lösung zu finden (dauert im besten Fall wieder nur ein paar Tage)
    Das Schreiben wird an den Verkäufer geschickt und ihm eine angemessen Frist zur Äußerung gegeben (dauert mit Postlauf sicher fast 3 Wochen)
    Annahme er geht nicht darauf ein:
    Du meldest dich wieder beim Anwalt, dass sich nichts getan hat und er ein weiteres Schreiben aufsetzen soll (dauert wieder ein paar Tage)
    Es wird ein 2. schärferes Schreiben vom Anwalt geschrieben mit der Androhung wenn keine Reaktion erfolgt den Rechtsweg zu beschreiten (inkl. Frist und Postlauf wieder ein paar Tage bis 2 Wochen.
    Weiter keine Rückmeldung:
    Anwalt muss wieder kontaktiert werden und Zeit für dich haben nun eine Klage vorzubereiten und diese dem Gericht übermitteln, dazu muss du es sicher vorher noch mal Korrektur lesen, ob alles erfasst,.... (dauert wieder bis zum Eingang beim Gericht einige Zeit).


    Nun hat das Gericht die Klage:
    Gericht muss Fall bearbeiten und einen Termin für eine Tagsatzung ansetzen (dauert sicher einige Wochen)
    1. Tagsatzung; Die erste Frage des Richters wird sein: Kann man sich irgendwie vergleichen?
    Falls nicht wird sicher eine 2. Tagsatzung angesetzt, auch weil der gegnerische Anwalt wahrscheinlich erst unmittelbar davon ein Schriftstück eingebracht hat, was der Richter noch nicht prüfen konnten.
    2. Tagsatzung (sicher 4 - 8 Wochen später)
    Im besten Fall gibt es dann schon eine Lösung, jedoch wird der Verkäufer dir für die Nutzung des Fahrzeuges (vom Kauf an bis zur Einigung -> dann ca. ein halbes Jahr) etwas verrechnen....


    Wenn du eine schnelle Lösung haben willst kann du nur versuchen dich mit dem Verkäufer zusammen zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Vielleicht hat er den Wagen ja selber schon so gekauft und dann kannst du ihn ohnehin nichts anhaben.


    Du darfst nämlich nicht vergessen, dass es dir nichts hilft wenn du ihn wegen Betrug klagst. Du hast lediglich Ansprüche aus Schadenersatz heraus.


    Diese Empfehlung mit rechtlichen Schritten kommt immer von Leuten, die offenbar keine Ahnung haben zu was das zum Schluss führt. Nicht gleich so scharf schießen. Lieber eine nachträgliche Kaufpreisreduktion im Einvernehmen und den Schaden richten lassen.
    Den vollen Reparaturpreis wirst du wahrscheinlich ohnehin nicht bekommen weil du ja schließlich kein neues, völlig rostfreies, neu lackiertes Auto erworben hast sondern einen Gebrauchtwagen.

    So dehnbar ist der Begriff unfallfrei nicht. Ab einer Schadenshöde von ca.900? muss es als Unfallschaden deklariert werden.


    Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.

  • Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.

    Sry, aber das zweifle ich stark an!
    Wenn du beweisen kannst (per Gutachter z.B.), dass der Wagen einen Unfall hatte, dann ist die Sache gegessen.


    Der Verkäufer hat dir schriftlich bestätigt, dass der Wagen unfallfrei ist. Wenn er sich nicht 100%ig sicher ist, dann darf er diese Aussage nicht tätigen!
    Somit hast du Ersatzansprüche gegenüber deines Verkäufers.


    Dieser widderrum, kann (wenn er wirklich unschuldig ist) SEINEN Verkäufer dann mal kontaktieren und von diesem widerrum Ersatzansprüche einfordern!
    Aber das ist dann nicht dein Bier!


    Wenn du beim ADAC bist, kannst du von denen auch nochmal kostenlos eine Beratung vom Anwalt in Anspruch nehmen.
    Ich würd mir da vllt. ncoh einmal eine 2. Meinung holen!


    Kurz: Wenn du eine Bestätigung über UNfallschäden + einen Kaufvertrag mit "unfallfrei" hast, hast du "genug bewiesen"!



    Internetrecherche sieht das genau so:


    Zitat

    Wenn ein unfallfreier Wagen vereinbart war, dann stellt die Lieferung eines Unfallwagens einen Sachmangel dar.
    Nachdem
    dieser Mangel auch nicht behhebbar ist, kommt es für das
    Rücktrittsrecht nur noch darauf an, ob der Mangel auch erheblich ist,
    wovon bei einem solchen Unfallschaden wohl auszugehen ist, vgl. §§ 434
    ff., § 275 I, 323 BGB.

    (dies gilt auch wenn, der Verkäufer selbst davon nix wusste)


    Unfallwagen als Unfallfrei gekauft von Privat im Forum für Verbraucherrecht -

  • Ob und wie ein Unfallschaden vorlag, kannst du rausfinden, indem du zur BMW-Niederlassung deines Vertrauens fährst und den Fahrzeugschlüssel auslesen lässt. Das ganze setzt natürlich voraus, dass der Schaden in einer BMW-Niederlassung behoben wurde. Ansonsten fallen mir nicht sonderlich viele Möglichkeiten ein, einem verschwiegenen Unfall auf die Schliche zu kommen.


    Gruß

  • Das so was dauern kann ist normal. Aber sein gutes Recht!!!


    Prinzipiell würde ich beim Verkauf sobald was lackiert wurde das immer angeben!!! Auch wenns nur wegen Kratzer gewesen ist.


    Schöner Artiel hierzu in der Zeitung gewesen


    "Unfallfrei", ein Gütesiegel mit engen Grenzen
    Unfallautos sind am Gebrauchtwagenmarkt kaum loszuschlagen. Das Problem ist nur: Schon nach harmlosen Schäden verliert ein Pkw das Prädikat "unfallfrei". Von…
    www.zeit.de

    "you can take my Money, you can take my Soul, but you can't take my Rock n' Roll"