Alles anzeigenEs wurde ALLES dazu gesagt, dennoch für dich auch nochmal was zum INFORMIEREN (was ja anscheinend nicht so deine Stärke ist):
- "unfallfrei" ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn nicht sogar eine Beschaffenheitsgarantie (siehe http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20U%20535/06)
- selbige könnte nichtmal durch einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, falls einer drin stünde (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)
- Beschaffenheitsvereinbarung ist aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, nichtig (Beweis dafür muss ein Gutachter erbringen, dass keine Unfallfreiheit vorliegt)
- somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html da eine Nachbesserung unmöglich ist)
- dabei muss ggf. eine Pauschale pro gefahrener Kilometer vom Kaufpreis abgezogen werden (siehe diverse Urteile)
- ebenso aber Zinsen auf den bezahlten Kaufpreis aufaddiert werden (siehe diverse Urteile)
HÄTTE der Verkäufer geschrieben: "Mir ist kein Unfall bekannt", dann wäre das keine Beschaffenheitsvereinbarung und die Sache sähe vollkommen anders aus.
Der Begriff UNFALLFREI stellt aber definitiv eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, welche nachweislich nicht korrekt war und der Käufer somit ein Recht hat vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Lass mich hier nicht als dumm hinstellen.. Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich bekanntermaßen nämlich meine Fresse, oder schreib dazu, dass es Vermutungen sind...
Mit den Paragraphen und Urteilen im Hintergrund würde ich selbst ohne Rechtschutz jederzeit sofort vor Gericht ziehen, und zu 99,9% den Prozess gewinnen.
edit: Darfst meine Aussage natürlich gerne anzweifeln. Mit Belegen. und nicht mit "Der Bekannte eines Schwagers hat aber erzählt, dass seine Tochter ihr 14jähriger Freund sein großer Bruder sein Kumpel das und das erlebt hat"
So Kollege jetzt wirst du mal ganz ruhig und beliest dich endlich mal richtig, bevor du hier nicht anwendbare Paragraphen und Behauptungen in den Raum wirfst.
http://www.t-online.de/ratgebe…verschwiegen-werden-.html
http://autokaufrecht.info/2009…z-mangels-bei-unkenntnis/
http://www.heidelbach.net/58.html
Es geht darum, dass die Rückabwicklung nur möglich ist, wenn nachgewiesen ist, dass der Unfall arglistig verschwiegen wurde und bekannt war. Na bei dem Beweis – viel Spaß. Du schreibst es ist immer möglich und das ist falsch!